Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- AG Hannover: Hochzeitsfotograf darf zur Wahrung seiner Honoraransprüche keine Praktikantin schickenveröffentlicht am 15. August 2013
AG Hannover, Urteil vom 01.07.2013, Az. 412 C 4005/13
§ 631 BGBDas AG Hannover hat die Zahlungsklage eines Fotografen abgewiesen, welcher für die Erstellung von Hochzeitsfotos mehr als 300,00 EUR forderte, für die Hochzeit aber nur eine Praktikantin geschickt hatte, welche u.a. die kirchliche Zeremonie nicht abgebildet hatte. Das Gericht entschied, dass ein weitergehender Vergütungsanspruch als die vergleichsweise gezahlten 150,00 EUR bei einer Leistung durch einen Nicht-Fachmann nicht bestehe. Hier könne nicht ohne weiteres angenommen werden, dass die Leistung von wenigstens mittlerer Art und Güte sei. Zur Pressemitteilung des AG Hannover vom 12.08.2013: (mehr …)