Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hannover: Unterlassungserklärung kann nicht „unter der auflösenden Bedingung einer auf Gesetz oder höchstrichterlicher Rechtsprechung beruhenden eindeutigen Klärung des zu unterlassenden Verhaltens“ abgegeben werdenveröffentlicht am 3. März 2016
LG Hannover, Urteil vom 21.07.2015, Az. 18 O 159/15
§ 69c S. 1 Nr. 3 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhGDas LG Hannover hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung „unter der auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen d.h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden Klärung des zu unterlassenden Verhaltens“ nicht ausreichend ist, um die Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Zum Volltext der Entscheidung hier. Zur gleichlautenden Entscheidung des OLG Hamburg hier. Zitat aus dem Urteil der Kammer: (mehr …)
- OLG Hamburg: Unterlassungserklärung kann nicht „unter der auflösenden Bedingung einer auf Gesetz oder höchstrichterlicher Rechtsprechung beruhenden eindeutigen Klärung des zu unterlassenden Verhaltens“ abgegeben werdenveröffentlicht am 3. März 2016
OLG Hamburg, Urteil vom 22.01.2015, Az. 5 U 271/11
§ 4 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 10 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung, die „unter der auflösenden Bedingung einer auf Gesetz oder höchstrichterlicher Rechtsprechung beruhenden eindeutigen Klärung des zu unterlassenden Verhaltens als rechtmäßig“ abgegeben wird, nicht die Wiederholungsgefahr beseitigt. Zum Volltext der Entscheidung hier. Zur gleichlautenden Entscheidung des LG Hannover hier. Zitat aus dem Urteil des Senats: (mehr …)