Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- EuGH: Die gegen Telefónica und Telefónica de España verhängte Geldbuße von ca. 152 Mio. EUR wegen Missbrauch des spanischen Marktes für Breitband- Internetzugang bleibt bestehenveröffentlicht am 17. Oktober 2014
EuGH, Urteil vom 10.07.2014, Az. C-295/12 P
Art. 102 AEUV, Art. 261 AEUV, Art. 263 AEUVDer EuGH hat entschieden, dass eine gegen die spanischen Telekommunikationsanbieter Telefónica und Telefónica de España verhängte Geldstrafe in Höhe von fast 152 Mio. EUR aufrecht erhalten bleibt. Aus der Pressemitteilung 95/14 des EuGH vom 10.07.2014: „Auf eine Beschwerde hin entschied die Kommission am 04.07.20071, dass Telefónica und Telefónica de España (…: Telefónica) in der Zeit von September 2001 bis Dezember 2006 ihre beherrschende Stellung missbraucht hätten, indem sie von ihren Wettbewerbern unfaire Preise im Sinne einer Kosten-Preis-Schere zwischen den Preisen für einen Breitbandzugang auf dem spanischen „Massenmarkt“ und den Preisen für den Großkunden-Breitbandzugang auf regionaler und nationaler Ebene verlangt hätten. Die Kommission war der Auffassung, es handele sich um einen eindeutigen Missbrauch durch ein Unternehmen, das ein faktisches Monopol innehabe, und stufte diesen Missbrauch als „besonders schwer“ ein. Gegen Telefónica wurde daher eine Geldbuße von 151.875.000 Euro verhängt, für deren Berechnung ein Ausgangsbetrag von 90 Mio. Euro zugrunde gelegt worden war.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)