Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BPatG: Die Nachahmung eines Stadtwappens ist nicht als Marke schutzfähigveröffentlicht am 16. Juni 2014
BPatG, Beschluss vom 27.11.2013, Az. 29 W (pat) 165/10
§ 8 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 4 S. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Nachahmung eines Stadtwappens (hier: der Stadt Köln) ein Schutzhindernis für eine Markeneintragung darstellt und einem Löschungsantrag für eine solche bereits eingetragene Marke stattzugeben ist. Es handele sich bei einem Stadtwappen um eine besondere Form von staatlichen Hoheitszeichen, für welche eine Eintragung generell unzulässig ist. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: Nachahmung eines Hoheitszeichens kann nicht als Marke eingetragen werden / Schweizer Kreuzveröffentlicht am 23. Juli 2013
BPatG, Beschluss vom 08.05.2013, Az. 29 W (pat) 509/13
§ 8 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 4 S. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass ein Symbol, welches eine hohe Ähnlichkeit mit dem Schweizer Staatswappen aufweise (weißes Kreuz auf schwarzem Grund im abgerundeten Rechteck), nicht als Bildmarke eingetragen werden kann. Staatswappen und andere hoheitliche Zeichen sowie Nachahmungen derselben seien von einer Markeneintragung ausgeschlossen, um zu verhindern, dass öffentliche Hoheitszeichen für geschäftliche Zwecke ausgenutzt oder gar missbraucht würden. Dass das streitgegenständliche Zeichen in Schwarz-Weiß angemeldet wurde (Schweizer Kreuz = weißes Kreuz auf roten Grund), helfe der Anmelderin nicht, da eine Anmeldung in Schwarz-Weiß jegliche anderen Farbkombinationen mit umfasse. Zum Volltext der Entscheidung: