Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Düsseldorf: Schaufensterwerbung ohne Preisangabe ist in bestimmten Fällen zulässigveröffentlicht am 26. Februar 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.01.2015, Az. I-2 U 29/14
§ 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Werbung eines Hörgeräte-Akustikers, der Hörgeräte im Schaufenster ohne Preisangabe ausstellte, zulässig ist und bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz (hier). Auch hier war das Hauptargument, dass ein Hörgerät nicht dazu geeignet sei, „aus dem Schaufenster weg“ gekauft zu werden, sondern dass zuerst individuelle Anpassungen notwendig seien. Deswegen liege durch das Ausstellen im Schaufenster auch noch kein Kaufangebot an den Verbraucher vor, sondern eine bloße Werbung. Zum Volltext der Entscheidung: