IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. Juni 2013

    Die Wettbewerbszentrale hat mit Mitteilung vom 28.05.2013 darauf hingewiesen, dass eine Apotheke keine individuell angepassten Hörgeräte anbieten darf, wenn hierzu keine Eintragung in die Handwerksrolle als Hörgeräteakustikerhandwerk vorliegt. Eine DocMorris-Apotheke hatte ein kaum sichtbares Hörgerät „zum sensationellen Preis“ von 395,00 EUR angeboten, wobei Interessenten auch die Anpassung des Hörgeräts angeboten wurde. Überdies hatte die Apotheke es wettbewerbswidrig unterlassen, darauf hinzuweisen, dass auf Grund der fehlenden Qualifikation als Hörgeräteakustikerhandwerk Interessenten für den Erwerb des Hörgerätes keine Erstattung von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (ca. 400,00 EUR) in Anspruch nehmen konnten. Die Angelegenheit fand außergerichtlich Erledigung.

I