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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 10. Februar 2011

    Nach einem Bericht von Heise haben die Motion Picture Association of America (MPAA) und die fünf größten Hollywood-Studios in den USA (Florida) den Sharehoster hotfile.com verklagt, da der Betreiber das Filesharing von gestohlenen Kinofilmen durch Bereitstellung notwendiger Server unterstützen würde. Nettes Wortspiel: „hot files“ bedeutet „heiße Dateien“, im übertragenen Sinne also „gestohlene Dateien“. In Deutschland haben ähnliche, gegen den Sharehoster rapidshare.com gerichtete gerichtliche Maßnahmen eher weniger Erfolg gehabt (vgl. OLG Düsseldorf 1, 2 und 3 sowie OLG Köln, aber auch OLG Hamburg), weswegen die Bundesrepublik schon auf der International Piracy Watch List aufgeführt wurde.

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