Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Stuttgart: Der Ausdruck „Hühnerstall“ in einer Hotelbewertung ist eine zulässige Meinungsäußerungveröffentlicht am 9. Oktober 2013
OLG Stuttgart, Urteil vom 11.09.2013, Az. 4 U 88/13
§ 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 5 Abs. 1 GGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Hotels auf einer Internet-Bewertungsplattform als „Hühnerstall“ eine zulässige Meinungsäußerung darstellt. Im Zusammenhang mit dem Namen des Hotels (Landhotel Hühnerhof) sei die Äußerung als satirisches Wortspiel zu verstehen. Eine Schmähkritik, bei der die Diffamierung des Hotels bzw. dessen Betreiber im Vordergrund stehe, sei darin nicht zu sehen. Die Formulierung diene lediglich zur überspitzten Zurschaustellung der im Weiteren geäußerten Kritik. Zum Volltext der Entscheidung: