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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. April 2014

    BGH, Urteil vom 19.02.2014, Az. I ZR 17/13
    § 5a Abs. 2 UWG, § 3 Nr. 1 UWG; Art. 7 Abs. 1, 4 Buchst. a Richtlinie 2005/29/EG

    Der BGH hat entschieden, dass in der Werbung für Elektrohaushaltsgeräte die Angabe der Typenbezeichnung des jeweiligen Gerätes eine wesentliche Information darstellt, die nicht unterlassen werden darf. Der Verbraucher sei beim Vergleich von Angeboten auf eine eigene Prüfung angewiesen, die ihm nur ermöglicht werde, wenn er die genaue Typenbezeichnung des angebotenen Gerätes kenne. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. November 2013

    LG Düsseldorf, Urteil vom 21.08.2013, Az. 4a O 9/12 U.
    § 139 Abs. 2 PatG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die außergerichtlichen Rechtsanwalts- (und Patentanwalts-)Kosten für eine unwirksame patentrechtliche Abmahnung nicht erstattet werden müssen. Unwirksam sei die Abmahnung beispielsweise dann, wenn das Klagepatent nicht bezeichnet werde. Es bestehe für den Abmahnten keine Pflicht, selbst nachzuforschen, welches Patent zu den in der Abmahnung beschriebenen Merkmalen gehören könnte. Eine allgemeine Verpflichtung zur Marktbeobachtung und einer Schutzrechtsrecherche möglicher Wettbewerber bestehe ebenfalls nicht. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. März 2013

    OLG Köln, Urteil vom 07.09.2012, Az. 6 U 86/12
    § 5a Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 2 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass es bei der Angabe der Identität eines Unternehmens in einer Zeitungswerbung nicht schädlich ist, wenn der Rechtsformzusatz e.K. fehlt. Es komme darauf an, dass das Unernehmen seine Identität nicht verschleiere und für den Verbraucher ohne Umschweife zu kontaktieren sei. Abkürzende und von der im Handelsregister verzeichneten vollständigen Firma abweichende Unternehmensbezeichnungen seien dabei unschädlich, wenn an der Identität des Unternehmens kein Zweifel bestehe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 3. Februar 2010

    Experten vom Isec-Forschungslabor für IT-Sicherheit, einer Kooperation der Technischen Universität Wien, dem Institute Eurécom und der University of California, ist es mit eher kruden Mitteln gelungen, Mitglieder von sozialen Netzwerken, die sich Netzwerk-Gruppen angeschlossen haben, namentlich zu identifizieren (Studie). Weitere interessante Erläuterungen zum Thema finden sich aktuell bei Spiegel-Online (JavaScript-Link: Artikel). Hier dürfte sich ein weiterer Datenschutz-Gau anbahnen.

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