Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Verletzergewinn wegen Urheberrechtsverletzung ist nur dann herauszugeben, wenn er auf der Urheberrechtsverletzung beruhtveröffentlicht am 2. August 2009
BGH, Urteil vom 14.05.2009, Az. I ZR 99/06
§ 97a UrhGDer BGH hat darauf hingewiesen, dass ein urheberrechtlich geschuldeter Verletzergewinn, resultierend aus der Nachahmung eines Werks der angewandten Kunst (hier eines Kindersitzstuhls) nur insoweit herauszugeben ist, wie er gerade auf der Urheberrechtsverletzung beruht. Handele es sich nicht um eine identische Nachahmung sei zu prüfen, inwieweit der Kaufentschluss zum Erwerb der Nachahmung gerade auf den übereinstimmenden Merkmalen beruhe. Die für den Kaufentschluss Ausschlag gebenden Elementen setzten sich aus der ästhetischen Gestaltung und der technischen Funktionalität zusammen. Es könne daher nicht ohne weiteres angenommen werden, dass der durch die identische Nachahmung eines urheberrechtlich geschützten Gebrauchsgegenstandes erzielte Gewinn in vollem Umfang darauf beruhe, dass jeder Kaufentschluss – und damit der gesamte Gewinn – allein durch das imitierte Aussehen und nicht durch andere wesentliche Umstände wie etwa die technische Funktionalität oder den niedrigen Preis verursacht worden sei (vgl. zum wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz BGHZ 119, 20, 29 – Tchibo/Rolex II). Es bedürfe daher einer besonderen Begründung, weshalb die Entscheidung zum Kauf der unfreien Bearbeitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes der angewandten Kunst allein oder auch nur überwiegend davon bestimmt sein solle, dass diese Bearbeitung die Züge erkennen lasse, auf denen der Urheberrechtsschutz des benutzten Werkes beruhe. (mehr …)
- BPatG: Ablehnung einer Markenanmeldung ist genau zu begründen, wenn Markenamt (DPMA) in ähnlichen Fällen früher positiv entschieden hat – SUPERgirlveröffentlicht am 5. Juli 2009
BPatG, Urteil vom 10.06.2009, Az. 29 W (pat) 73/08
§ 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenGDas BPatG hat in Bezug auf die vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zurückgewiesene Anmeldung der Wortmarke „SUPERgirl“ darauf hingewiesen, dass das DPMA zwar nicht gehalten ist, sich an seinen Vorentscheidungen festhalten zu lassen, jedoch bei erfolgter Eintragung ähnlicher oder sogar identischer Marken das DPMA eine für den Anmelder nachvollziehbare Begründung liefern muss, warum die Eintragung der Marke abgelehnt wird. Gleichzeitig bestehe auf Seiten des Antragstellers eine Hinweispflicht, die in der Konkretisierung seiner Bedenken bestehen, was näher ausgeführt wurde. Gleiches hatte das BPatG bereits in seiner Entscheidung „Schwabenpost“ (Link: BPatG, Beschluss vom 01.04.2009, Az.: 29 W (pat) 13/06) deutlich gemacht. Im vorliegenden Fall sollte die Wortmarke SUPERgirl u.a. für Druckerzeugnisse, Zeitschrifen sowie Werbung eingetragen werden.
(mehr …) - OLG Stuttgart: Eine Unterlassungserklärung in Bezug auf Printmedien gilt auch für das Internetveröffentlicht am 3. Juli 2009
OLG Stuttgart, Urteil vom 21.08.2008, Az. 2 U 41/08
§§ 133, 157 BGBDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung, die wörtlich für eine Werbung „in Zeitungsanzeigen“ abgegeben wird, auch für gleichartige Werbung auf Onlinemedien zu beziehen ist. Die Beklagte betrieb ein Autohaus und hatte in einer Zeitungsanzeige gebrauchte Kfz beworben ohne auf ihre Eigenschaft als gewerblicher Anbieter hinzuweisen. Von der Klägerin abgemahnt gab die Beklagte die Unterlassungserklärung ab, es künftig im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken zu unterlassen, „in Zeitungsanzeigen für den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen zu werben, ohne auf die Gewerblichkeit oder die Gewerbsmäßigkeit des Angebots hinzuweisen“ und für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 1.500,00 EUR zu bezahlen. Einige Zeit später inserierte die Beklagte im Internetportal „autoscout24.de“ vier Fahrzeuge unter der Rubrik „Nur Privatangebote“, ohne auf den gewerblichen Charakter des Angebots zum Verkauf hinzuweisen. Die Klägerin forderte hierfür die in der Unterlassungserklärung zugesicherte Vertragsstrafe ein. (mehr …)
- BPatG: Ablehnung einer Markenanmeldung ist genau zu begründen, wenn Markenamt (DPMA) in ähnlichen Fällen früher positiv entschieden hat – Schwabenpostveröffentlicht am 12. Mai 2009
BPatG, Beschluss vom 01.04.2009, Az. 29 W (pat) 13/06
§ 61 Abs. 1 S. 1 MarkenGDas Bundespatentgericht hat entschieden, dass das Deutsche Patent- und Markenamt bei der Bewilligung von Markenanmeldungen das eigene Entscheidungsverhalten in ähnlich und gleich gelagerten früheren Fällen berücksichtigen müsse und dabei besonderes Augenmerk auf die Frage richten müsse, ob im gleichen Sinne zu entscheiden ist oder nicht, auch wenn insoweit keine rechtliche Bindung an Vorentscheidungen bestehe. Es existiere dabei nicht nur die Verpflichtung zur Einbeziehung von Vorentscheidungen in die Entscheidungsfindung als solche, sondern diese Überlegungen müssten für den Adressaten auch erkennbar sein, was nur durch entsprechende Ausführungen in der die Anmeldung zurückweisenden Entscheidung erfolgen könne. Streitgegenständlich war die Wortmarke „Schwabenpost“, die u.a. für die Klasse 39, dort „Transportwesen, Nachrichtenüberbringung, Zustellung (Auslieferung) von Druckereierzeugnissen, Briefen und Paketen“ eingetragen werden sollte. (mehr …)
- EBAY: Es dürfen nicht mehr als 3 Angebote mit identischem Inhalt gleichzeitig angeboten werdenveröffentlicht am 17. Dezember 2008
Bei eBay ist es seit dem 4. Quartal 2008 verboten, als Verkäufer gleichzeitig mehr als 3 Angebote mit identischen Artikeln anzubieten, sog. Multi-Listing. Das gilt, so eBay, auch für das Anbieten von mehr als 3 Angeboten mit identischen Artikeln unter verschiedenen Mitgliedsnamen. Ein Artikel im Anzeigenformat darf im selben Zeitraum nur einmal in einer Unterkategorie eingestellt werden. Weitere Informationen finden sich bei eBay (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Multi-Listing).