Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- KG Berlin: Zur irreführenden Verwendung eines Gütesiegels und der Klagebefugnis einer Industrie- und Handelskammerveröffentlicht am 28. Dezember 2015
KG Berlin, Urteil vom 27.03.2012, Az. 5 U 39/10
§ 5 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 und 4 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass die Verleihung eines „deutschen Hygienezertifikats“ gegen Entgelt durch ein privates Unternehmen wettbewerbswidrig ist, weil der Eindruck erweckt werde, dass es sich um ein von einer neutralen Stelle verliehenes Gütesiegel handele. Die Verwendung eines dem Aeskulap-Stab ähnlichen Zeichens verstärke noch den Eindruck eines offiziellen medizinischen Hygienestandards. Zudem stellte das Gericht fest, dass ein Verband, dem gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 4 UWG klagebefugte Industrie- und Handelskammern angehören, seinerseits klagebefugt hinsichtlich Wettbewerbsverstößen aus den Bereichen Industrie und Handel sei. Die finanzielle Ausstattung dieses Verbandes müsse solide sein, jedoch nicht dem Erfordernis entsprechen, dass der gleichzeitige Verlust aller geführten Prozessverfahren vollständig abgedeckt sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Saarbrücken: Die unwahre Behauptung einer Beauftragung durch die IHK ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 19. November 2013
OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.10.2013, Az. 1 U 225/12
§ 5 UWG, § 7 UWGDas OLG Saarbrücken hat entschieden, dass ein Versicherungsmakler, der gegenüber potentiellen Kunden telefonisch wahrheitswidrig angibt, dass er von der Industrie- und Handelskammer mit einer Versicherungsprüfung bei Existenzgründern beauftragt sei, irreführend handelt. Darüber hinaus liege eine unzulässige belästigende Telefonwerbung vor, da die Angerufenen eine solche Beratung nicht gewünscht hätten. Aufgeflogen war der Versicherungsmakler durch einen Angerufenen, der bei der IHK wegen der angeblichen Beauftragung nachfragte.
- LG Berlin: Verbotene Berichterstattung über IHK Frankfurtveröffentlicht am 22. März 2012
LG Berlin, Beschluss vom 26.07.2011, Az. 27 O 405/11
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GGDas LG Berlin hat in diesem Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren dem Antragsgegner untersagt, über die IHK Frankfurt in bestimmter Form zu berichten. Der Antragsgegner hatte sinngemäß behauptet, dass die IHK Frankfurt zahlreiche Strafanzeigen wegen wettbewerbswidriger Werbung stelle, dieses Vorgehen jedoch geheim halte. Die IHK Frankfurt konnte glaubhaft machen, dass diese Berichterstattung gegen ihre Rechte verstoße. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OVG Koblenz: IHK-Pflichtmitgliedschaft und IHK-Pflichtbeitrag ist rechtmäßigveröffentlicht am 16. Oktober 2010
OVG Koblenz, Urteil vom 20.09.2010, Az. 6 A 10282/10.OVG, 6 A10283/10.OVG,
6 A 10284/10.OVG
Das OVG Koblenz hat entschieden, dass die Pflichtmitgliedschaft von Gewerbetreibenden in Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie die Mitgliedsbeiträge der IHK Trier weder gegen deutsches Verfassungsrecht noch gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht verstoßen. Die Industrie- und Handelskammern hätten das Gesamtinteresse ihrer Mitglieder wahrzunehmen, die gewerbliche Wirtschaft zu fördern und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend zu berücksichtigen. Bei der Beitragsbemessung könne an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kammermitglieder angeknüpft werden, weil größere Unternehmen im Allgemeinen aus der Kammertätigkeit einen höheren Nutzen ziehen könnten. Auch fand der Senat es nicht beanstandenswert, dass die IHK Trier einen höheren Beitragssatz als andere rheinland-pfälzische Kammern festgesetzt hatte, da sie über eine geringere Mitgliederzahl verfüge und ihre Mitglieder gegenüber denen anderer Industrie- und Handelskammern nicht vergleichbar finanz- und damit beitragsstark seien. - IHK Hannover: Vorsicht bei Nachnahmesendungen mit kostenpflichtigem Gründerbriefveröffentlicht am 29. November 2009
Die IHK Hannover warnt derzeit vor dubiosen Nachnahmesendungen. Gewerbetreibende erhalten einen „Gründerbrief“ zugeschickt bei einem Nachnahmewert von 56,00 EUR. Zitat: „Auf dem Briefumschlag befindet sich oben links ein Aufkleber mit den jeweils individualisierten Handelsregisterdaten, wodurch sich der Eindruck eines amtlichen Schreibens ergibt. Vor der Annahme von Nachnahmesendungen sollte daher immer genau geprüft werden, woher die Sendung stammt und ob tatsächlich eine Bestellung zugrunde liegt.“ (Pressemitteilung). Anzufügen wäre hierbei nur, dass alle in Betracht kommenden Mitarbeiter eines Unternehmens entsprechend instruiert sein sollten.
- BGH: Wenn ein Hoheitsträger wegen Wettbewerbsverstoßes abgemahnt wirdveröffentlicht am 25. September 2009
BGH, Urteil vom 22.04.2009, Az. I ZR 176/06
§§ 3, 8 Abs. 2 UWGDer BGH hat entschieden, dass ein Hoheitsträger (hier: Industrie- und Handelskammer), der mit privaten Dienstleistungsanbietern im Wettbewerb bei bestimmten kostenpflichtigen Prüfungsvorbereitungen steht, anlässlich von Anfragen etwaiger Interessenten auch auf die Angebote der Wettbewerber hinzuweisen hat, anderenfalls er unter dem Gesichtspunkt der „missbräuchlichen Ausnutzung einer amtlichen Stellung“ wettbewerbswidrig handelt und insoweit zum Schadensersatz verpflichtet ist. Denn eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, wie die Beklagte, die neben ihrer Prüfungstätigkeit im Rahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Finanzbuchhalter anbietet, nehme einerseits besonderes Vertrauen für sich in Anspruch und sei Wettbewerbern insoweit voraus, als dass sie als Prüfungsinstanz häufig erste Anlaufstelle von Interessenten sei. Der Hoheitsträger könne sich nicht erfolgreich damit verteidigen, dass die Auskunft erteilenden Mitarbeiter von der Existenz und dem Dienstleistungsangebot des privaten Wettbewerbers nichts gewusst hätten.