Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- FACEBOOK: IHK Schleswig-Holstein verklagt Unabhängiges Landesdatenschutzzentrum (ULD) zur Klärung der Frage, ob Fanpages und „Gefällt mir“-Button datenschutzrechtlich zulässig sindveröffentlicht am 24. Januar 2012
Die IHK Schleswig-Holstein ist nach eigenen Angaben „in die rechtliche Auseinandersetzung mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eingetreten.“ Dabei geht es um die Frage, ob Fanpages bei Facebook oder der Einsatz des „Gefällt mir“- bzw. „Like“-Buttons auf der eigenen Website aus Datenschutzgründen verboten sind. Marcus Schween, „Federführer Recht“ der IHK Schleswig-Holstein, erklärte: „Wir sind froh, dass es jetzt zu einer gerichtlichen Klärung kommt, weil die bereits entstandenen Wettbewerbsverzerrungen für die Wirtschaft in Schleswig-Holstein ausgeräumt werden können“. Die IHK gehe davon aus, dass das ULD in Sachen Facebook von der Inanspruchnahme weiterer Unternehmen Abstand nehmen werde. Die Pressemitteilung vom 23.01.2012 finden Sie hier.