Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Karlsruhe: Darstellung als „Luxus-Weibchen“ in der Presse begründet keinen Anspruch auf Schmerzensgeldveröffentlicht am 29. April 2013
OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.11.2009, Az. 6 U 54/09
§ 823 Abs. 1 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GGDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Darstellung einer bekannten Persönlichkeit in der Presse als „Luxus-Weibchen“, indem ein in anderem Zusammenhang aufgenommenes Bild mit einer negativen Berichterstattung verquickt wird, zwar eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellt, welche aber für einen Anspruch auf Schmerzensgeld nicht schwerwiegend genug ist. Zum einen sei die Klägerin auf dem Foto mit großer Sonnenbrille nicht gut (wieder)erkennbar, und weiterhin sei sie grundsätzlich mit der Verwendung der Fotografie zu Illustrations- oder Werbezwecken einverstanden gewesen. Zum Volltext der Entscheidung: