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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 10. März 2014

    LG Köln, Urteil vom 11.12.2013, Az. 28 O 341/13
    § 823 BGB; Art. 1 GG, Art. 2 GG; § 22 KUG, § 23 KUG

    Das LG Köln hat entschieden, dass eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, wenn Fotos von Säuglingen für einen Bericht „Samen-Raub – warum werden Frauen nicht belangt, wenn sie Männern ein Kind unterjubeln?“ veröffentlicht werden. Die Berichterstattung sei geeignet, die ungestörte Entwicklung des Verhältnisses der Kinder zu ihrer Mutter zu beeinträchtigen, der von der Beklagten – zu Unrecht – „Samenraub“ vorgeworfen wurde. Zwar seien die Bilder „weichgezeichnet“ und daher verfremdet worden, aber für Personen im Bekanntenkreis noch erkennbar. Dadurch werde das Recht am eigenen Bild der Kinder in so schwerwiegender Weise verletzt, dass ein Anspruch auf Geldentschädigung entstehe. Zum Volltext der Entscheidung:

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