Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: „OK“-Vermerk auf Fax-Sendeprotokoll ist KEIN Anscheinsbeweis für den Zugang des gefaxten Dokumentsveröffentlicht am 9. November 2011
BGH, Beschluss vom 21.07.2011, Az. IX ZR 148/10
§ 130 Abs. 1 S. 1 BGBDer BGH hat erneut entschieden, dass bei einer Telefax-Übermittlung die ordnungsgemäße, durch einen „OK“-Vermerk unterlegte Absendung eines Schreibens nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über ein bloßes Indiz hinaus nicht den Anscheinsbeweis für dessen tatsächlichen Zugang bei dem Empfänger begründet. Der „OK“-Vermerk gebe dem Absender keine Gewissheit über den Zugang der Sendung, weil er nur das Zustandekommen der Verbindung, aber nicht die erfolgreiche Übermittlung belege. Im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand komme allerdings dem „OK“-Vermerk bei der Frage der wirksamen Ausgangskontrolle Bedeutung zu. Diese rechtliche Würdigung, der das angefochtene Urteil entspreche, werde durch die von der Beschwerde angeführten abweichenden Entscheidungen einzelner Oberlandesgerichte [Red.: OLG München hier und hier; OLG Celle hier, OLG Karlsruhe hier] mangels zuverlässiger neuer technischer Erkenntnisse nicht in Frage gestellt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Rechtsmissbrauch, bei geringem Geschäftsumsatz und hoher Abmahntätigkeitveröffentlicht am 19. Oktober 2011
OLG Hamm, Urteil vom 28.07.2011, Az. I-4 U 55/11
§ 8 Abs. 4 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass ein besonderes Missverhältnis zwischen dem erzielten Umsatz und der Abmahntätigkeit Indiz für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG sein kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)