Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Es reicht nicht aus, wenn das Impressum eines gewerblichen Facebook-Auftritts unter der Rubrik „Info“ zu finden istveröffentlicht am 18. Februar 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.08.2013, Az. I-20 U 75/13
§ 5 TMG, § 3 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es bei dem Auftritt eines Unternehmens bei Facebook nicht ausreicht, wenn das Impressum gemäß § 5 TMG nur unter dem Link „Info“ vorhanden ist. Vorliegend war die Anbieterkennzeichnung allein über eine unter dem Button „Info“ enthaltene Verlinkung zum Internetauftritt des beklagten Unternehmens enthalten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Kein Namensschutz für Städte-Domains mit dem Zusatz „-info“veröffentlicht am 2. April 2012
LG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2012, Az. 34 O 16/01
§ 12 S. 2 BGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Registrierung einer Domain „www.namederstadt-info.de“ nicht gegen die Namensrechte der genannten Stadt verstößt. Durch den Gebrauch des Stadtnamens in Verbindung mit dem Zusatz „-info“ entstehe keine Zuordnungsverwirrung bei den angesprochenen Verkehrskreisen. Aus der genannten Adresse ergebe sich weder, dass die Seite von der Klägerin selbst betrieben werde, noch dass die Stadt dem Gebrauch ihres Namens durch die Beklagte zugestimmt habe. Zwar genieße auch eine Stadt Schutz ihrer Namensrechts, im Gegensatz zum Namensrecht natürlicher Personen sei dieses jedoch eingeschränkt auszulegen. Es sei nicht ersichtlich, warum gerade der Zusatz „info“ in Verbindung mit dem Stadtnamen so verstanden werden muss, dass die gesamte Domain der Stadt zuzuordnen sei. Zum Volltext der Entscheidung: