Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Bei der Bewerbung eines Möbelkaufs auf Raten muss der Darlehensgeber mit Identität und Anschrift genannt werdenveröffentlicht am 26. Mai 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2015, Az. I-15 U 100/14
§ 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn ein Möbelhaus in einer Werbeanzeige eine 0,0 %-Finanzierung auf 48 Monate zur Finanzierung des Möbelkaufpreises anbietet, ohne den Darlehensgeber zu nennen. Es handele sich um eine Finanzdienstleistung, auch wenn sie unentgeltlich erfolge. Der Verbraucher müsse in einem solchen Fall die Möglichkeit haben, von der Identität und Anschrift seines Vertragspartners für den Finanzierungsvertrag Kenntnis zu nehmen, sonst liege das Unterlassen einer wesentlichen Information vor. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Köln: Für Printwerbung einer Internet-Handelsplattform gelten nur eingeschränkte Informationspflichtenveröffentlicht am 9. April 2015
OLG Köln, Urteil vom 26.09.2014, Az. 6 U 56/14
§ 5a Abs. 2 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass für die Zeitungsanzeige einer Online-Verkaufsplattform (hier: meinpaket.de) lediglich eingeschränkte Informationspflichten gelten. Laut der Anzeige wurde durch die Verkaufsplattform bei Bestellung bis zu einem bestimmten Termin ein Rabatt gewährt. Für eine solche Art der Werbung sei die Angabe der Identität und Anschrift des Unternehmers eine wesentliche Information. Es genüge allerdings, dass diese Informationen auf der Internetseite „meinpaket.de“ leicht abrufbar zur Verfügung gestellt würden, denn der interessierte Verbraucher müsse die in der Werbung angegebene Webseite ohnehin und zwangsläufig aufrufen, soweit er das beworbene Angebot wahrnehmen wolle. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Sachsen-Anhalt: Internet-Hosting-Provider muss nicht über Ort des Hostings informieren, solange dies innerhalb der EU erfolgtveröffentlicht am 18. März 2015
OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.04.2014, Az. 2 U 28/13
§ 649 S. 1 BGBDas OLG Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass ein Internet-Hosting-Provider nicht verpflichtet ist, seinen Kunden darüber zu informieren, dass das Hosting in Bulgarien erfolgt. Zum Volltext der Entscheidung (hier).
- OLG Sachsen-Anhalt: Anbieter von Internet-Systemvertrag muss gewerblichen Kunden ungefragt über Laufzeit und Kosten informierenveröffentlicht am 17. März 2015
OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.04.2014, Az. 2 U 28/13
§ 649 S. 1 BGBDas OLG Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass der Anbieter bei Vertragsverhandlungen über einen Internet-Systemvertrag auch ohne Nachfrage seines (gewerblichen) Kunden verpflichtet ist, diesen über die Laufzeit des Vertrags und die Höhe des anfallenden Werklohns zu informieren. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Klinik braucht nicht Privatanschrift eines Arztes an geschädigten Patienten herausgebenveröffentlicht am 23. Februar 2015
BGH, Urteil vom 20.01.2015, Az. VI ZR 137/14
§ 32 Abs. 1 S. 1 BDSG; § 242 BGBDer BGH hat entschieden, dass es einer Klinik bereits aus datenschutzrechtlichen Gründen verwehrt ist, einem auf Schadensersatz klagenden Patienten die private Adresse eines beteiligten Arztes herauszugeben. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Textilkennzeichnung in Prospekten ohne Bestellmöglichkeit nicht erforderlich?veröffentlicht am 29. Dezember 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.12.2014, Az. I-2 U 28/14 – nicht rechtskräftig
Artikel 16 Abs. 1 S. 1 TextilKennzVODas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass in einer Prospektwerbung für Textilien, welche eine unmittelbare Bestellmöglichkeit nicht anbietet, eine Kennzeichnung der Zusammensetzung der Textilien nicht erforderlich ist. Es liege keine von der Textilkennzeichnungsverordnung vorgesehene „Bereitstellung“ der Ware vor, sondern lediglich eine Information, die den Empfänger dazu veranlassen solle, das Ladengeschäft aufzusuchen. Die Wettbewerbszentrale erwägt, die Frage in der Revision vom BGH klären zu lassen.
- BGH: Bei einem Online-Angebot über einen Gutschein für eine Ballonfahrt muss (noch) nicht über die Identität und Anschrift des Ballonfahrt-Unternehmens informiert werdenveröffentlicht am 10. April 2014
BGH, Urteil vom 09.10.2013, Az. I ZR 24/12
§ 5a Abs. 3 Nr. 1, Nr. 2 UWGDer BGH hat entschieden, dass ein Anbieter von Gutscheinen für Ballonfahrten nicht verpflichtet ist, im Angebot der Vermittlungsdienstleistung auf die Identität und Anschrift des Ballonfahrt-Unternehmens hinzuweisen. Zitat: „Da die Beklagte eine solche Information aufgrund der besonderen Umstände ihres durch eine zeitliche und personelle Flexibilität gekennzeichneten Dienstleistungsangebots nicht leisten kann, zielt der Antrag im Ergebnis auf ein vollständiges Verbot des Geschäftsmodells der Beklagten ab. Er geht damit an den Umständen des Streitfalls vorbei, die das gemäß § 5a Abs. 3 UWG schützenswerte Informationsinteresse der Verbraucher charakterisieren.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Zur Identität eines Unternehmens gehört auch die Rechtsformveröffentlicht am 8. April 2014
OLG Köln, Urteil vom 25.10.2013, Az. 6 U 226/12
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5a Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass in der Zeitungswerbung eines Unternehmens auch die Rechtsform mit angegeben werden muss. Anderenfalls seien die Angaben zur Identität unvollständig und die Werbung daher wettbewerbswidrig. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn der Verbraucher aufgrund der Werbung bereits eine geschäftliche Entscheidung treffen könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Eine Markenverletzung kann auch vorliegen, wenn der Verkehr irrtümlich lizenzvertragliche Beziehungen zwischen Nutzer und Markeninhaber annimmtveröffentlicht am 19. März 2014
BGH, Beschluss vom 06.02.2013, Az. I ZR 67/12
§ 23 Nr. 3 MarkenG, § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass die Herkunftsfunktion einer Marke auch beeinträchtigt sein kann, wenn jemand die Marke unberechtigt benutzt und den Eindruck erweckt, er sei dazu lizenzvertraglich berechtigt. Im vorliegenden Fall sei jedoch von einem solchen Verkehrsverständnis nicht auszugehen, so dass die Markennutzung zur Beschreibung einer Dienstleistung nicht untersagt wurde. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Die bloße Information über alternative Heilmethoden im Internet ist keine geschäftliche Handlungveröffentlicht am 30. Juli 2013
OLG Köln, Urteil vom 29.05.2013, Az. 6 U 220/12
§ 2 UWG, § 3 UWG, § 5 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 11 LFGB, § 12 LFGBDas OLG Köln hat entschieden, dass das reine Vorhalten von Informationen auf einer Internetseite über alternative Heilmethoden keine geschäftliche Handlung darstellt und somit nicht wettbewerbswidrig ist. Dies sei auch dann der Fall, wenn ein Fremdunternehmen, welches entsprechende Produkte vertreibe, dort verlinkt sei. Vorliegend hatte die Beklagte u.a. mit den Phrasen „Seelische Gesundheitsvorsorge … Akutbehandlung psychischer Stress- Situationen und Lebenskrisen … Begleitbehandlung akuter und chronischer Krankheiten (ergänzend zur spezifischen Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker) // Cherry Plum / Die Gelassenheitsblüte / vom inneren Druck … zur Entspannung“ über die Bach-Blüten-Lehre informiert. Durch die Verlinkung werde auch kein fremder Wettbewerb des Drittunternehmens gefördert bzw. es liege jedenfalls kein Eigeninteresse der Beklagten daran vor. Zitat: