Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Ingolstadt: Fehlender Registereintrag im Impressum ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 9. März 2012
LG Ingolstadt, Beschluss vom 06.02.2012, Az. 1 HK O 105/12
§ 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG; § 5 Abs. 1 Nr. 4 TMGDas LG Ingolstadt hat entschieden, dass ein fehlender Registereintrag im Impressum (Registernummer, Eintragungsbehörde und deren Sitz) wettbewerbswidrig ist und dieses Verhalten per einstweiliger Verfügung untersagt werden kann. Ähnlich entschied bereits vor einiger Zeit z.B. das OLG Hamm (hier). Zum Volltext der Beschlusses:
- AG Ingolstadt: Bild einer Person beim Diskothekenbesuch darf nicht ohne Einwilligung veröffentlicht werdenveröffentlicht am 28. April 2009
AG Ingolstadt, Urteil vom 03.02.2009, Az. 10 C 2700/08
§ 940 ZPO; §§ 22, 23 KunstUrhGDas AG Ingolstadt hat entschieden, dass die Veröffentlichung von in einer Diskothek aufgenommenen Fotografien im Internet ohne Einwilligung des Abgebildeten rechtswidrig ist. Grundsätzlich ist für jede Verbreitung von Bildnissen eine Einwilligung des Abgebildeten erforderlich. Die Verfügungsbeklagte war jedoch der Auffassung, dass es in einer Diskothek ausreichend sei, wenn die Hausordnung einen Hinweis enthalte, dass jeder Gast mit Betreten seine Einwilligung zum fotografiert werden erteile. Außerdem werde in jeder Diskothek fotografiert, so dass der Verfügungskläger damit hätte rechnen müssen. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und gestand dem Kläger einen Unterlassungsanspruch zu. Da die Person des Klägers auf den veröffentlichten Bildern im Fokus stand und deutlich erkennbar war, handelte es sich nicht um einwilligungsfreie „Bilder in die Menge“. Der Verfügungskläger habe auch über die Hausordnung der Diskothek keine Einwilligung erteilt, da er sich dieser nicht unterworfen habe. Auch wenn das Fotografieren in Diskotheken heutzutage üblich sei, sei nichtsdestotrotz immer die Einholung einer Einwilligung des Abgebildeten erforderlich.