Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Die Festlegung einer „Zwangsmediation“ in den AGB einer Rechtsschutzversicherung ist unzulässigveröffentlicht am 6. Mai 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.04.2015, Az. 6 U 110/14
§ 5 UWG; § 1 UKlaG; § 307 BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die AGB-Klausel einer Rechtsschutzversicherung, welche die Übernahme der Kosten für eine anwaltliche Beratung von der vorherigen Durchführung eines Mediationsversuchs abhängig macht, den Verbraucher unangemessen benachteiligt. Für den Versicherungsnehmer stelle die Klausel eine erhebliche Beeinträchtigung dar, da sie den Zugang zur – für ihn kostenfreien – anwaltlichen Beratung erschwere. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Düsseldorf: Nicht jede AGB-Bestimmung zur Leistungsdrosselung eines Internetzugangs ab einem bestimmten Datenvolumen ist unwirksam / „Leistungsbeschreibung“ statt AGB-Klauselveröffentlicht am 27. Februar 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2015, Az. 12 O 70/14
§ 307 Abs. 3 S. 1 BGB, § 3 UWG § 4 Nr. 11 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass in der Bestimmung „Je nach Tarif erhalten Sie ein bestimmtes Datenvolumen pro Abrechnungszeitraum mit der vereinbarten Bandbreite, also einer bestimmten größtmöglichen Übertragungsgeschwindigkeit.] Wenn Sie ihr Inklusiv-Volumen verbraucht haben, passen wir die Bandbreite in allen Tarifen auf 384 Kbit/s an“ ein Teil einer Leistungsbeschreibung zu sehen ist, der einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 3 S. 1 BGB nicht zugänglich ist und demnach auch nicht als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Kiel: AGB-Klausel eines Mobilfunkanbieters über Pfand für SIM-Karte nach Vertragsende ist rechtswidrigveröffentlicht am 20. August 2014
LG Kiel, Teilurteil vom 14.05.2014, Az. 4 O 95/13
§§ 307 ff BGBDas LG Kiel hat entschieden, dass die AGB-Klausel eines Mobilfunkanbieters „… Für die SIM-Karte wird ein Pfand erhoben. Die Höhe des Pfandes richtet sich nach der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Das Pfand wird dem Kunden mit der Endabrechnung in Rechnung gestellt, wenn er die SIM-Karte nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende an Talkline zurücksendet…“ unzulässig ist. Durch die Klausel würden Kunden unangemessen benachteiligt, da kein echtes Interesse des Anbieters am Rückerhalt der Karten bestehe. Diese würden ohnehin vernichtet. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Frankfurt a.M.: Vorauszahlungspflicht bei Flugbuchungen in AGB unzulässigveröffentlicht am 2. April 2014
LG Frankfurt a. M., Urteil vom 08.01.2014, Az. 2-24 O 151/13
§ 1 UKlaG, § 4 UKlaG; § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 641 Abs. 1 BGB, § 646 BGBDas LG Frankfurt hat entschieden, dass die AGB-Klausel eines Luftfahrtunternehmens „Die Bezahlung ist bei Buchung in voller Höhe fällig. […] Da die Bezahlung bei Buchung in voller Höhe fällig ist, erfolgt die Belastung Ihrer Kreditkarte bzw. der Einzug des Flugpreises sofort“ unwirksam ist, da sie Verbraucher unangemessen benachteiligt. Die komplette Vorauszahlung des Flugpreises, unabhängig davon, wann der Flug gebucht werde, widerspreche dem gesetzlichen Leitbild des Werkvertrages, um den es sich hier handele. Das Interesse des Luftfahrtunternehmens an Liquidität rechtfertige die Klausel nicht. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Viersen: Bearbeitungsgebühr für einen Darlehensvertrag ist rechtswidrigveröffentlicht am 17. Februar 2014
AG Viersen, Urteil vom 08.08.2013, Az. 32 C 369/12
§§ 305 ff BGB, § 812 BGB, § 818 BGBDas AG Viersen hat entschieden, dass die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr für einen Darlehensvertrag unzulässig ist. Die entsprechende AGB-Klausel sei unwirksam, da sie den Verbraucher unangemessen benachteilige. Ein bereits gezahltes Entgelt sei nach bereicherungsrechtlichen Vorschriften wieder herauszugeben. Damit schließt sich das AG Viersen einer bereits umfangreichen Rechtsprechung an (vgl. beispielsweise hier, hier, hier und hier). Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Stuttgart: Festlegung eines Bearbeitungsentgelts in den AGB eines Darlehensvertrages ist unzulässigveröffentlicht am 29. Januar 2014
LG Stuttgart, Urteil vom 23.10.2013, Az. 13 S 108/13
§ 307 BGB, § 812 BGBDas LG Stuttgart hat entschieden, dass die Festlegung eines Bearbeitungsentgelts in den Allgmeinen Geschäftsbedingungen eines Darlehensvertrages unwirksam ist, weil es sich um eine unzulässige Preisnebenabrede handelt. Der Darlehensnehmer habe einen Anspruch auf Rückzahlung der Gebühr. Dabei komme es nicht darauf an, ob das Entgelt als prozentualer Anteil oder als ausgerechneter Betrag angegeben werde. Ein Anspruch auf höhere Zinsen im Wege der Vertragsanpassung bestehe seitens der Bank nach Wegfall des Bearbeitungsentgelts ebenfalls nicht. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Änderungsvorbehalte auf einem Internet-Reiseportal können unwirksame AGB seinveröffentlicht am 17. Juni 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.05.2013, Az. I-6 U 123/12
§ 305 Abs. 1 BGB, § 307 BGB, § 308 BGB, § 309 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass Hinweise wie „Unverbindliche Flugzeiten (Ortszeiten) – Änderungen vorbehalten“ oder „Änderungen von Flugzeiten, Streckenführungen und Zwischenlandungen vorbehalten“ auf einem Internet-Buchungsportal für Pauschalreisen unwirksame Geschäftsbedingungen sind. Es handele sich um unzulässige Änderungsvorbehalte, durch die Verbraucher unangemessen benachteiligt würden. Diese würden auch nicht durch eine weitere Klausel in den Allgemeinen Reisebedingungen der Beklagten wirksam, welche „zwingende Gründe“ für eine Änderung voraussetze. Auch diese Begrifflichkeit sei unklar. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Zur Einwilligung in Werbeanrufe im Rahmen von Gewinnspielenveröffentlicht am 19. April 2013
BGH, Urteil vom 25.10.2012, Az. I ZR 169/10
§§ 305 ff. BGB, § 339 BGB; § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWGDer BGH hat entschieden, dass Einwilligungen in Werbeanrufe, die Verbraucher im Rahmen von Gewinnspielen abgeben, nur dann wirksam erteilt sind, wenn sie in Kenntnis der Sachlage und für den konkreten Fall erklärt werden. Dafür müsse der Verbraucher vor Erteilung der Einwilligung hinreichend darauf hingewiesen werden, dass Werbeanrufe erfolgen werden und für welche Unternehmen er seine Einwilligung hierzu erteilt. Eine wirksame Einwilligung könne auch durch Ankreuzen einer entsprechend konkret vorformulierten Erklärung erteilt werden, wenn sie in einem gesonderten Text oder Textabschnitt ohne anderen Inhalt enthalten sei. Diese Voraussetzungen seien vorliegend jedoch nicht erfüllt gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: AGB-Klausel über Sondergebühr für die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos ist unzulässigveröffentlicht am 10. April 2013
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2013, Az. I-6 U 114/11
§ 307 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine allgemeine Geschäftsbedingung einer Bank, welche für die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos eine gesonderte Gebühr vorsieht, unzulässig ist, da sie den Verbraucher unangemessen benachteiligt. Bei der Einrichtung eines solchen Kontos handele es sich um eine gesetzlich festgelegte Pflicht, die auf Verlangen des Kunden zu erfüllen sei. Für die Erfüllung einer solchen Pflicht sei die Erhebung eines gesonderten Entgelts nicht statthaft. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Freiburg: Garantiebedingungen unterliegen nicht der AGB-Inhaltskontrolleveröffentlicht am 14. Januar 2012
LG Freiburg, Urteil vom 10.11.2011, Az. 3 S 77/11
§ 307 Abs. 3 Satz 1 BGBDas LG Freiburg hat entschieden, dass bei der formularmäßigen Vereinbarung einer Gebrauchtwagengarantie eine Klausel, die dem Käufer Bedingungen für den Eintritt der Garantie (z.B. Wartungen) auferlegt, nicht der Inhaltskontrolle unterliegt. Dies gelte jedenfalls dann, wenn die Garantie ohne zusätzliches Entgelt gewährt werde. Dann handele es sich bei dem Erfordernis regelmäßiger Wartungen um eine kontrollfreie negative Anspruchsvoraussetzung. Darüber hinaus sei eine solche Klausel jedoch auch bei Eingreifen einer Inhaltskontrolle wirksam, weil der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt werde. Zum Volltext der Entscheidung: