Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Karlsruhe: Zur bedeutsamen Frage, wie eindeutig eine Unterlassungserklärung formuliert sein mussveröffentlicht am 11. Dezember 2009
OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.11.2009, Az. 4 U 64/08
§§ 3 Abs.1; 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2; 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWGDas OLG Karlsruhe hat aktuell entschieden, dass eine Unterlassungserklärung auch bei einem gewissen Auslegungsspielraum in ausreichender Weise die Wiederholungsgefahr ausräumen kann. Die Beklagte, ein Verlag, hatte einen wettbewerbswidrigen Werbeanruf zu vertreten. Die Beklagte hatte sich strafbewehrt verpflichtet, es „… zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbes Verbraucher wie …, auf ihrem privaten Telefonanschluss anzurufen oder anrufen zu lassen, wenn dies geschieht, um Zeitschriftenabonnements zu werben …“ Dies aber ging dem klagenden Verbraucherverband nicht weit genug. Das Oberlandesgericht gab indessen dem beklagten Verlag Recht. Die Unterlassungserklärung beziehe sich auf sämtliche Verbraucher; der Hinweis „… Verbraucher wie …“ weise lediglich auf die konkrete Verletzungshandlung hin. (mehr …)