Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Düsseldorf: Wird der Abmahnanwalt für insolventen Mandanten tätig, fehlt es an der Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügungveröffentlicht am 19. Juli 2009
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.05.2005, Az. I-20 U 25/05
§ 8 Abs. 4 UWGDas OLG Düsseldorf hat in diesem Urteil den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Grund fehlender Dringlichkeit zurückgewiesen. Zwar werde in Wettbewerbsstreitigkeiten wie der vorliegenden die Dringlichkeit nach § 12 Abs. 2 UWG vermutet. Diese Vermutung sei hier jedoch als widerlegt zu erachten, weil nach dem unbestrittenen Vorbringen des Antragsgegners davon auszugehen sei, dass das Verfügungsbegehren rechtsmissbräuchlich sei und kein berechtigtes Interesse des Antragstellers an der beantragten Eilentscheidung bestehe. Vielmehr hätten die gegebenen Umstände gezeigt, dass hier keine dringlichen wettbewerbsrechtlichen Interessen des Antragstellers im Vordergrund stünden, sondern er nur von Dritten (Rechtsanwälten) vorgeschoben werde, um deren nicht wettbewerbsrechtlichen Zielen zu dienen. (mehr …)