IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 27. Januar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Beschluss vom 10.01.2011, Az. 28 O 421/10
    §§ 114 ZPO; 97 Abs. 1 UrhG

    Das LG Köln hat im Rahmen eines Beschlusses über Prozesskostenhilfe entschieden, dass ein Anschlussinhaber, von dessen Anschluss das Filesharing eines Computerspiels betrieben wurde, sich nicht darauf berufen kann, seinen Kindern das Nutzen von Tauschbörsen verboten zu haben. Das Gericht führte unter Berufung auf ein Urteil des OLG Köln dazu aus: „Jedenfalls seit dem Auftreten der Filesharing-Software „Napster“ im Herbst 1999 ist derartiges [Tauschbörsennutzung] auch nicht mehr ungewöhnlich und wird insbesondere und gerade von Jugendlichen vielfältig in Anspruch genommen. Durch die gesetzgeberischen Bemühungen, dem entgegenzuwirken, und dem verstärkten Tätigwerden der Strafverfolgungsbehörden ist dieser Umstand in den letzten Jahren auch nachhaltig in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt worden.“ Zum Streitwert führte das Gericht nichts aus, stellte jedoch fest, dass es sich bei der Verbreitung eines Computerspiels jedenfalls nicht um eine unerhebliche Rechtsverletzung im Sinne des § 97a Abs. 2 UrhG handele. Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.

I