Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamburg: Internetdomain “Creditsafe” ist nicht wegen Namensanmaßung zu löschenveröffentlicht am 19. Oktober 2015
OLG Hamburg, Urteil vom 09.04.2015, Az. 3 U 59/15
§ 12 BGB, § 226 BGB; Art. 14 GG; § 4 Nr. 10 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Internetdomain „creditsafe.de“ nicht auf Wunsch der Creditsafe Deutschland GmbH aus namensrechtlichen Gründen zu löschen ist, wenn diese Namensrechte der Klägerin erst später entstanden sind. Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Domain durch die Beklagte habe diese in keine Namens- oder sonstigen Rechte eingegriffen, so dass keine Namensanmaßung vorgelegen habe. Habe der Domaininhaber zudem ein berechtigtes Interesse am Halten des Domainnamens, sei die Domain nicht zu löschen. Für das berechtigte Interesse genüge es, wenn der Domaininhaber diese zur unternehmensinternen Kommunikation verwenden will. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Münster: Zur Abgrenzung von unwahren Tatsachen und Meinungsäußerungen in einem Online-Magazinveröffentlicht am 25. September 2015
LG Münster, Urteil vom 08.07.2015, Az. 012 O 187/15
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 19 Abs. 3 GGDas LG Münster hat entschieden, dass für die Abgrenzung unzulässiger unwahrer Tatsachen von möglicherweise zulässigen Meinungsäußerungen das Verständnis des unbefangenen Durchschnittslesers zu Grunde zu legen ist. Vorliegend war in dem streitbefangenen Artikel eines Online-Magazins verbreitet worden, dass ein Tierschutzverein Bilder tierschutzwidriger Zustände erstelle, welche er selbst herbeigeführt habe, und dass zu diesem Zweck mindestens ein Einbruch begangen worden sei. Da diese Behauptungen erweislich unwahr seien, liege eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Befugnis der Urteilsveröffentlichung nach einer Markenverletzungveröffentlicht am 23. Januar 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.01.2014, Az. 6 U 106/13
§ 19c MarkenGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Veröffentlichung eines wegen einer Markenverletzung ergangenen Urteils durch den Rechtsinhaber von einer umfassenden Interessenabwägung abhängt. Art und Umfang der Veröffentlichung bestimme das Gericht. Ziel der Veröffentlichung sei es, einen durch die Verletzung eingetretenen Störungszustand zu beseitigen und darüber hinaus potentielle Verletzer abzuschrecken und die Öffentlichkeit zu sensibilisieren. Auch nach Abstellen der Verletzung z.B. im Internet könne die bereits entstandene Marktverwirrung für ein berechtigtes Interesse des Rechtsinhabers sorgen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Köln: Berichterstattung über den Urlaub eines Prominenten kann unzulässig seinveröffentlicht am 30. Dezember 2013
LG Köln, Urteil vom 08.05.2013, Az. 28 O 349/12
§ 1004 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB; § 22 KUG, § 23 KUGDas LG Köln hat entschieden, dass die Berichterstattung über einen Prominenten, gegen den ein Strafrechtsprozess läuft, unter dem Titel „Die … auf Prozess-Urlaub in Kanada“ unzulässig sein kann. Eine Einwilligung des Prominenten zur Wort- und Bildberichterstattung habe nicht vorgelegen, zudem seien die Bilder am ausländischen Flughafen heimlich aufgenommen worden. Bei einem Urlaub handele es sich außerdem grundsätzlich um eine der geschützten Privatsphäre zuzurechnenden Tätigkeit. Nach Abwägung aller Umstände überwiege das berechtigte Interesse des Klägers das Interesse der Öffentlichkeit am (indirekten) Prozessverlauf. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Dresden: Das Vorenthalten wesentlicher Informationen ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 21. Februar 2013
OLG Dresden, Urteil vom 24.07.2012, Az. 14 U 319/12
§ 5a Abs. 2 UWGDas OLG Dresden hat entschieden, dass das Vorenthalten wesentlicher Informationen (hier: eingeschränkte Verwendbarkeit eines mit Starkstrom betriebenen Durchlauferhitzers) in einem Onlineshop gegenüber Verbrauchern wettbewerbswidrig ist. Wenn es sich um einen Hinweis handele, welchen der Verbraucher für eine informierte Kaufentscheidung benötige, könne Unterlassung verlangt werden. § 5 a Abs. 2 UWG stelle neben der Irreführung einen eigenständigen Unlauterkeitstatbestand dar. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Kein Recht auf „Gegenschlag“ für Kachelmann-Exveröffentlicht am 28. November 2012
OLG Köln, Urteil vom 06.11.2012, Az. 15 U 97/12
§ 823 BGB, § 1004 BGB; Art. 1 GG, Art. 2 GGDas OLG Köln hat entschieden, dass Äußerungen in der Presse, die nach einem mit Freispruch beendeten Strafverfahren stattfinden und darauf hinauslaufen, dass die verhandelte angebliche Tat doch stattgefunden habe, das Persönlichkeitsrecht des ehemaligen Angeklagten verletzen können. Auch bei unterstellter Wahrheit der Äußerungen würden diese vorliegend nach Auffassung des Gerichts bei der gebotenen Abwägung der beiderseitigen Interessen in unzulässiger Weise in das Persönlichkeitsrecht des Klägers eingreifen. Ein Recht auf einen „Gegenschlag“ stehe der Beklagten nicht zu. Sofern sie sich gegen Äußerungen, sie hätte falsche Verdächtigungen ausgesprochen, habe wehren wollen, stehe ihr hierfür ebenso der Rechtsweg offen. Zum Text der Pressemitteilung:
- BGH: Teilabriss des Stuttgarter Bahnhofs verstößt nicht gegen Urheberpersönlichkeitsrechte des vor 56 Jahren verstorbenen Architektenveröffentlicht am 2. Dezember 2011
BGH, Beschluss vom 09.11.2011, Az. I ZR 216/10
§ 11 UrhGDer BGH hat entschieden, dass der im Rahmen des Projekts „Stuttgart 21“ erfolgte Teilabriss des Stuttgarter Bahnhofs nicht die Urheberpersönlichkeitsrechte des verstorbenen Architekten beeinträchtigt. Der Senat bestätigte seine Rechtsprechung, wonach die Urheberinteressen Jahre oder Jahrzehnte nach dem Tod des Urhebers nicht notwendig dasselbe Gewicht haben wie zu seinen Lebzeiten. Bei einem Werk der Baukunst sei im Rahmen der Interessenabwägung insbesondere der Gebrauchszweck des Bauwerks zu berücksichtigen. Der Urheber eines Bauwerks wisse, dass der Eigentümer das Bauwerk für einen bestimmten Zweck verwenden wolle. Er müsse daher damit rechnen, dass sich aus wechselnden Bedürfnissen des Eigentümers ein Bedarf nach Veränderung des Bauwerkes ergeben könne. Die Interessen des Eigentümers des Bahnhofs, der Deutschen Bahn, überwogen demnach, zumal es sich dabei auch um öffentliche Interessen handelte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)