Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hamburg: Internet-Cafe haftet bei illegalen Filesharing-Aktivitäten seiner Kunden / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 1. Januar 2011
LG Hamburg, Beschluss vom 25.11.2010, Az. 310 O 433/10
§ 97 Abs. 2 UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass ein Internet-Café haftet, wenn Kunden den Café-eigenen Internetanschluss dazu nutzen, illegales Filesharings zu betreiben. Das Internet-Café habe seinen Anschluss gegen solche Handlungen ausreichend, etwa durch Sperrung relevanter Ports, zu sichern. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Café-Kette Woyton in Düsseldorf ihren Kunden auf Grund entsprechender Gefahren für ihr Unternehmen WLAN-Zugänge gesperrt.
- LG Hamburg: Internet-Cafe haftet bei illegalen Filesharing-Aktivitäten seiner Kundenveröffentlicht am 28. Dezember 2010
LG Hamburg, Beschluss vom 25.11.2010, Az. 310 O 433/10
§ 97 Abs. 2 UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetcafés für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden haftet, welche diese bei Nutzung des Café-eigenen, nicht hinreichend geschützten Internet-Zugangs begehen. Die Kammer erachtete eine Port-Sperrung für erforderlich. In der Vergangenheit hatte bereits die Café-Kette Woyton in Ansehung ihrer Störerhaftung und mangels probater Schutzmöglichkeiten ihre lokalen WLAN-Internetanschlüsse in Düsseldorf für Kunden gesperrt.