Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Frankfurt a.M.: „Outlets.de GmbH“ keine zulässige Firmenbezeichnung nach dem HGB für Internet-Marketing-Gesellschaftveröffentlicht am 10. Juni 2011
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13.10.2010, Az. 20 W 196/10
§ 18 Abs 1 HGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Umfirmierung einer GmbH zu der Bezeichnung „Outlets.de GmbH“ unzulässig ist. Eine Firma müsse zur Kennzeichnung des Kaufmanns bzw. der Gesellschaft geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen. Dies sei bei der Bezeichnung „Outlets.de GmbH“ nicht der Fall. Der Firmenbestandteil „Outlets“ stelle sich nach dem allgemeinen Sprachgebrauch als eine bloße beschreibende Gattungsbezeichnung für Fabrik- oder Lagerverkäufe dar, und es fehle ihm deshalb an der originären Unterscheidungskraft. Diese werde auch nicht durch die weiteren Zusätze „.de GmbH“ erreicht. Zum Volltext der Entscheidung: