Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Bielefeld: Maklerprovision auf Immobilienplattform muss inkl. Mehrwertsteuer angegeben werdenveröffentlicht am 31. März 2014
LG Bielefeld, Urteil vom 15.10.2013, Az. 17 O 122/13
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 PAngV; § 3 Abs. 1 WoVermRG
Das LG Bielefeld hat entschieden, dass die Preisangabe für eine Maklerprovision mit „2 KM zzgl. gesetzl. MwSt.“ unzulässig ist. Verbraucher seien es nach den Ausführungen des Gerichts gewöhnt, dass entsprechend dem gesetzlichen Gebot die Mehrwertsteuer nicht zusätzlich zu dem genannten Preis verlangt werde, sondern einberechnet sei. Der Zusatz „zzgl. gesetzl. MwSt.“ sei daher leicht zu übersehen. Zum Volltext der Entscheidung: - BFH: Betreiber einer Internetplattform wie eBay oder Amazon müssen Steuerfahndung bei Sammelauskunftsersuchen Daten über Nutzer mitteilenveröffentlicht am 17. Juli 2013
BFH, Urteil vom 16.05.2013, Az. II R 15/12
§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AODer BFH hat entschieden, dass Betreiber einer Internetplattform wie eBay oder Amazon der Steuerfahndung bei Sammelauskunftsersuchen Daten über ihre Nutzer mitteilen müssen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Karlsruhe: Der Betrieb einer internetgestützten Vermittlungsplattform für rechtsanwaltliche Terminsvertreter gegen „Transaktionsgebühr“ ist nicht wettbewerbswidrigveröffentlicht am 12. April 2013
OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.04.2013, Az. 4 U 18/13
§ 49 b Abs. 3 S.1 BRAO, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass der Betrieb einer Internetplattform für Rechtsanwälte zur Suche nach Terminsvertretern gegen eine „Transaktionsgebühr“ nicht gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstößt. Zur Pressemitteilung des Gerichts vom 09.04.2013: (mehr …)
- LG Coburg: Zur Schadensersatzpflicht des Internetverkäufers bei Unmöglichkeit der Leistungveröffentlicht am 4. März 2013
LG Coburg, Urteil vom 17.09.2012, Az. 14 O 298/12
§ 275 BGB, § 325 BGBDas LG Coburg hat entschieden, dass ein Verkäufer auf einer Internetplattform, der die verkaufte Ware nicht liefern kann, weil jemand aus seiner Sphäre diese anderweitig veräußert hat, dem Käufer Schadensersatz in Höhe des entgangenen Gewinns zahlen muss. Nach den Ausführungen des Gerichts habe der Verkäufer aus einem bestehenden Vorrat zu liefern und Vorkehrungen treffen, dass keine vertragswidrigen Veräußerungen stattfnden können. Vorliegend handelte es sich um 10.000,00 EUR Schadensersatz für 20.000 Hosen, die der Erwerber mit entsprechendem Gewinn weiterverkaufen hätte können.
- OLG Dresden: Erlaubte Verdachtsberichterstattung oder unzulässiger Vorwurf einer Straftat? / Bei falscher Tatsachenbehauptung trägt Äußernder ggf. die Kosten des Strafverteidigers des Betroffenenveröffentlicht am 16. August 2012
OLG Dresden, Urteil vom 03.05.2012, Az. 4 U 1883/11
§ 823 Abs. 1 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas OLG Dresden hat entschieden, dass derjenige, der sich auf Grund unwahrer Tatsachenbehauptungen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sieht, vom Behauptenden auch die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts in diesem Ermittlungsverfahren verlangen kann. Der Senat ließ sich auch zu der Frage aus, wie das Schmerzensgeld zu berechnen sei. Zum Volltext der Entscheidung: