IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 7. Juli 2011

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.01.2011, Az. I-20 U 30/10
    §§
    8 Abs. 1, 3, 5 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Werbung eines Internetportals, welches eine Suchmaschine für von Internetradios gespielter Musik zur Verfügung stellt, mit „20 Songs gratis“ bei Erwerb einer sog. Music Card irreführend ist, wenn tatsächlich nicht 20 Musikstücke aus einer Datenbank heruntergeladen werden können, sondern lediglich Musikstücke gespeichert werden können, die aktuell von Internetradiosendern gespielt werden. Der Verbraucher rechne nicht damit, dass er lediglich eine Software zur Suche bei Internetradiosendern erhalte, und dass es erforderlich sei, dass das gesuchte Musikstück während des Bestehens der Internetverbindung gespielt werde. Für den Kaufentschluss sei es allerdings entscheidend, ob ein gewünschter Titel sofort erlangt werden könne, oder ob eine zeitraubende Suche mit ungewissem Ausgang erforderlich sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. Februar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Urteil vom 11.01.2011, Az. 16 O 494/09
    §§ 77, 85, 16 Abs. 1 UrhG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass der Betreiber eines Webradios, der mit Hilfe einer Software Live-Streams von Internetradios hörbar macht, nicht als Hersteller der von diesen Streams hergestellten Kopien anzusehen ist. Allein der Nutzer der Software ist Hersteller einer damit erstellten Kopie, die jedoch zum privaten Gebrauch angefertigt wird. Aus diesem Grund sei der Aufnahmedienst urheberrechtlich nicht zu beanstanden. Das LG verwies dabei auf die Rechtsprechung des BGH, der ausführte: „Hersteller der Vervielfältigung ist daher derjenige, der diese körperliche Festlegung technisch bewerkstelligt. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob er sich dabei technischer Hilfsmittel bedient, selbst wenn diese von Dritten zur Verfügung gestellt werden.“ Zum Volltext der Entscheidung:

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