Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG München I: Keine Gegendarstellung bei reiner Meinungsäußerungenveröffentlicht am 27. Mai 2011
LG München I, Beschluss vom 28.02.2011, Az. 9 O 3738/11
Art. 10 BayPrGDas LG München I hat entschieden, dass kein Anspruch auf eine Gegendarstellung besteht, wenn er sich gegen eine Meinungsäußerung wendet. Dies müsse aus dem streitgegenständlichen Text ersichtlich sein. Erwecke der Autor hingegen den Eindruck, er habe Insider-Informationen oder berichte Fakten, welche seine Thesen als zwingenden Rückschluss erscheinen lassen, dann seien solche Berichte Tatsachenbehauptungen. Vorliegend sei jedoch eindeutig eine Interpretation des Autors erfolgt. Auf das Urteil hingewiesen hat die Kanzlei Prof. Schweizer. Zum Volltext der Entscheidung: