Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Exklusiv-Interview eines TV-Senders darf als „Zitat“ ohne Einwilligung übernommen werden / § 51 UrhGveröffentlicht am 18. Dezember 2015
BGH, Urteil vom 17.12.2015, Az. I ZR 69/14
§ 51 UrhGDer BGH hat entschieden, dass ein TV-Sender Exklusivinterviews eines anderen, konkurrierenden TV-Senders aus dessen Fernsehsendungen eigenmächtig übernehmen darf, wenn es sich dabei um ein Zitat gemäß § 51 UrhG handelt. Für das Eingreifen dieser Schutzschranke sei es nicht erforderlich, dass sich der Zitierende in erheblichem Umfang mit dem übernommenen Werk auseinandersetze. Vielmehr reiche es aus, dass das fremde Werk als Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen des Zitierenden erscheine. Dies wiederum sei im Streitfall zu bejahen, weil die Sendungen der Beklagten die Selbstinszenierung von Liliana M. in den Medien zum Gegenstand hatten und die übernommenen Interviewausschnitte hierfür als Beleg verwendet worden seien. Zur Pressemitteilung Nr. 206/2015 des BGH gelangen Sie hier.
- AG Frankfurt a.M.: Anruf eines Marktforschungsinstituts ist nicht zwangsläufig belästigende Werbungveröffentlicht am 14. August 2014
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.04.2014, Az. 31 C 120/14
§ 8 Abs. 1 und 2 UWG, §§ 3 ff UWG; § 823 BGB, § 1004 BGBDas AG Frankfurt hat entschieden, dass ein Anruf eines Marktforschungsinstituts für ein Interview oder eine Umfrage bei einem Gewerbetreibenden ohne vorherige Einwilligung nicht unbedingt als belästigende Werbung zu qualifizieren ist. Werde die Umfrage von mehreren Auftraggebern beauftragt, spreche dies dafür, dass es nicht um die mittelbare Absatzförderung eines Produktes gehe. Damit liege schon keine Werbung vor. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Berlin: Passagen aus Interviews können urheberrechtlich geschützt seinveröffentlicht am 9. November 2011
LG Berlin, Urteil vom 20.09.2011, Az. 16 O 134/11
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 14 UrhG, § 16 Abs. 1 UrhG, § 17 Abs. 1 UrhGDas LG Berlin hat entschieden, dass Passagen aus Interviews (hier: Ausführungen einer interviewten Schauspielerin in der TV-Beilage zum Stern) urheberrechtlich geschützt sind und nicht einfach in andere Beiträge übernommen werden können. Ein Zitatrecht könne nur greifen, wenn eine geistige Auseinandersetzung mit der Materie erfolge, es gelte jedoch nicht für eine unreflektierte Übernahme. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Interview-Einwilligung darf im Trauerfall widerrufen werdenveröffentlicht am 19. November 2010
LG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2010, Az. 12 O 309/10
§§ 1004 Abs. 1, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 1, 2 Abs. 1 GG
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Einwilligung zur Ausstrahlung von Bild- und Tonaufnahmen (Interview) wirksam widerrufen werden kann. Im entschiedenen Fall war der Antragsteller zum Tod einer Angehörigen interviewt worden, widerrief die zunächst gegebene Einwilligung zur Ausstrahlung jedoch am nächsten Tag. Das Gericht erachtete diesen Widerruf als wirksam. Das Recht auf ungestörte Trauer um den Tod eines nahen Angehörigen unterfalle dem Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Das geführte Interview, das den Umgang des Antragstellers mit seiner Trauer zum Gegenstand hatte, habe in dessen Privatsphäre eingegriffen, denn dem Antragssteller stehe das Recht zu, mit der Trauer um seine Angehörige für sich allein zu bleiben. Ein Widerruf könne erfolgen, wenn die Bedeutung des Persönlichkeitsrechts dies gebiete; dies könne dann der Fall sein, wenn veränderte Umstände vorliegen, die auf einer gewandelten inneren Einstellung basieren, so dass es dem Betroffenen nicht mehr zumutbar sei, an der einmal gegebenen Einwilligung noch festgehalten zu werden. In diesem Fall habe die Mutter der Getöteten einer Veröffentlichung des Interviews widersprochen. Vor diesem Hintergrund habe der Antragsteller aus Rücksichtnahme gegenüber seiner Tochter und zur Vermeidung familiärer Konflikte im Zusammenhang mit dem tragischen Schicksalsschlag seine Meinung ändern und seine Einwilligung widerrufen dürfen. Den Wunsch, in der Verarbeitung der Trauer alleine zu bleiben, habe die Presse zu respektieren. Von einer rechtzeitigen Erklärung einen Tag nach dem Interview sei auszugehen. Zum Volltext der Entscheidung: - Pornohersteller hat bei seinen Filesharing-Abmahnungen keine Lust auf First-strike-free-Prinzipveröffentlicht am 25. März 2010
Steffen Heintsch hat mit Herbert Bartelt, dem Geschäftsführer der Magmafilm GmbH, vor einiger Zeit im Gulli-Board ein Interview über P2P-Abmahnungen im Porno-Sektor geführt. Dabei brachte Herr Heintsch ein alternatives Abmahnmodell ins Gespräch (kostenlose Vorwarnung mit geringem Schadensersatz, sodann ggf. normale Abmahnung), was Herr Bartelt zu kommentieren wusste. (mehr …)
- „Am besten besorgt man sich in China eine ganze Ladung [Plagiate] – die [Frauen] merken den Unterschied sowieso nicht.“veröffentlicht am 24. März 2010
Die Rennfahrerkollegen Hamilton und Button klagten neulich dem Boulevardblatt „Mirror“ ihr Leid, ob der exorbitanten „Unterhaltskosten“ für ihre Freundinnen. Zum Thema Taschenpreise erklärte etwa Lewis Hamilton, dass er vor kurzem für 28.000 Pfund eine Handtasche gesehen habe, umgerechnet rund 31.000 Euro. Diesem Luxus müsse man allerdings nicht frönen. Wie die Zeitung berichtete, erklärte der Formel 1-Champion von 2008: „I saw one for 28 grand!! … Best thing to do is when you go to China, pick up a whole load of stuff they’ll never know the difference!“ („Am besten besorgt man sich wenn man in China ist eine ganze Ladung Zeugs – die merken den Unterschied sowieso nicht.“) Was wir davon halten? (mehr …)
- Ex-Gitarrist von Guns ‚N Roses findet illegales Filesharing „letztendlich fair“ / Slashveröffentlicht am 23. März 2010
Der Mann muss es wissen. In einem Interview gegenüber Welt Online erklärt Slash, der Ex-Gitarrist der Musikgruppe Guns ‚N Roses unter anderem seine Haltung zum illegalen Filesharing und wartet mit einem für den gemeinen Mann von der Straße interessanten Hinweis auf. Wir zitieren einen Teil des Interviews, dass hier im Volltext zu finden ist: (mehr …)
- Das Imperium schlägt zurück: RA Dr. Kornmeier bei Financial Times Deutschland / Filesharingveröffentlicht am 6. Dezember 2009
Ein bekanntes Sprichwort besagt, dass Angriff die beste Verteidigung ist. So schlägt der in diesen Tagen arg in die Defensive gedrängte Kollege Dr. Kornmeier (Link: Fax) in einem Interview der Financial Times Deutschland jetzt zurück. Hellhörig macht die ausweichende Antwort des Kollegen auf die Frage der FTD, ob das Fax tatsächlich von ihm stamme. „Zu illegal und vor allem anonym im Internet veröffentlichten Dokumenten werden wir uns nicht äußern.“ Dies ist natürlich sein gutes Recht und verurteilt werden soll der Mann allein deswegen auch nicht. Er hat aber auch die Möglichkeit verstreichen lassen, die Vorwürfe zu entkräften. (mehr …)
- Otto: Circa 60 % des Gesamtumsatzes stammt aus dem Onlinegeschäftveröffentlicht am 12. Oktober 2009
Nach einem von der Wirtschaftswoche mit Rainer Hillebrand, Vorstandssprecher des Versandhauses Otto, im Oktober 2009 geführten Interview stammen inzwischen ca. 60 % des Umsatzes aus dem Online-Geschäft. Dies mache circa eine Milliarde Euro Umsatz pro Jahr oder rund 270.000 Euro pro Tag. „Und die Zuwachsraten dort kompensieren nicht nur die Rückgänge im klassischen Kataloggeschäft, sondern bescheren uns insgesamt gute Umsatzzuwächse.“, so Hillebrand. Das Kataloggeschäft werde man dennoch beibehalten und man plane, neben einer Erweiterung der Geschäftstätigkeit im Ausland auch brandbezogene Shops zu eröffnen. (JavaScript-Link: Interview).
- eBay doch Monopolmacht?veröffentlicht am 23. Februar 2009
Die deutsche Monopolkommission will das Geschäftsgebahren von eBay näher unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten prüfen. Dies erklärte Justus Haucap, Vorsitzender der Kommission und Professor für Wirtschaftswissenchaften an der Uni Erlangen, gegenüber dem Journalisten-Portal ruhrbarone.de. Die Monopolkommission ist ein ständiges, unabhängiges Beratungsgremium der deutschen Bundesregierung für die Bereiche Wettbewerbspolitik und Regulierung. Sie hat gemäß § 44 GWB die Aufgabe, im Turnus von zwei Jahren ein Gutachten zu erstellen, in dem der Stand und die zukünftige Entwicklung der Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland beurteilt wird und die zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Die Monopolkommission erstellt Hauptgutachten, welche jeweils in den geraden Jahren im Juli der Bundesregierung vorgelegt und zugleich veröffentlicht werden. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Wikipedia). (mehr …)