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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. Dezember 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Beschluss vom 08.11.2012, Az. 308 O 388/12
    § 97 UrhG, § 19a UrhG, § 17 UrhG; § 890 ZPO

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass Interviewfragen als Sprachwerk urheberrechtlich geschützt sein können und die ungenehmigte Veröffentlichung im Internet zu einem Unterlassungsanspruch des Urhebers führt. Die vorliegenden streitgegenständlichen Fragen wiesen vielfache Möglichkeiten der Formulierung auf und seien aufgrund ihrer prägnanten sprachlichen Gestaltung, ihres inhaltlichen Aufbaus und ihrer individuellen Zusammenstellung urheberrechtlich geschützt. Zum Volltext der Entscheidung:

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