Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: „IP Attorney (Malta)“ ist nicht berechtigt, als Patentanwalt vor dem BGH aufzutretenveröffentlicht am 20. März 2014
BGH, Beschluss vom 12.02.2014, Az. X ZR 42/13
§ 113 S. 1 PatG, § 5 Abs. 1 PatAnwO, § 1 Abs. 1 PatAnwZEignPrGDer BGH hat entschieden, dass ein beim Nationalen Amt für Geistiges Eigentum der Republik Malta eingetragener „IP Attorney (Malta)“ nicht postulationsfähig für Patentsachen vor dem Bundegerichtshof ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)