Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Hamburg: Spiegelung des öffentlichen Fernsehens im Internet ist urheberrechtswidrigveröffentlicht am 17. August 2009
LG Hamburg, Urteil vom 08.04.2009, Az. 308 O 660/08
§ 15 Abs. 2, § 20, § 20 b, § 97 Abs. 1, 2 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass die Spiegelung des frei empfänglichen Programms von Fernsehsendern durch die zeitgleiche Ausstrahlung eines Dritten im Internet entweder eine Weitersendung im Sinne von § 20 UrhG oder aber eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne von § 19a UrhG darstelle. Zugleich wiesen die Hanseatischen Richter aber auch darauf hin, dass es sich auf Grund systematischer und historischer, d.h. am des Willen des Gesetzgebers orientierter Erwägungen nicht um eine Kabelweitersendung im Sinne des § 20 b UrhG handele. (mehr …)