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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 3. März 2016

    BGH, Urteil vom 17.09.2015, Az. I ZR 92/14
    § 3 Abs. 3 UWG i.V.m. Nr. 5 des Anhangs, § 8 Abs. 1 und 3 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass die Bewerbung eines Smartphone-Angebots in einer Supermarktkette wettbewerbswidrig sein kann, wenn der Warenvorrat so gering ist, dass die entsprechenden Geräte bereits am ersten Angebotstag ausverkauft sind. Die Irreführung könne jedoch vermieden werden, wenn über die tatsächlichen Verhältnisse hinreichend aufgeklärt werde. Ein Sternchenhinweis mit dem Wortlaut „Dieser Artikel kann aufgrund begrenzter Vorratsmenge bereits im Laufe des ersten Angebotstages ausverkauft sein“ genüge jedoch zur Aufhebung der Irreführung im vorliegenden Fall nicht, da der Verbraucher auf Grund dieses Hinweises und seiner Erfahrung mit wöchentlichen Angeboten trotzdem nicht damit rechnen müsse, dass der Artikel – wie hier – bereits nach wenigen Stunden nicht mehr erhältlich sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 23. Februar 2016

    BGH, Urteil vom 15.10.2015, Az. I ZR 260/14
    § 5 Abs. 1 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass eine blickfangmäßig herausgestellte Werbeaussage nur unter engen Voraussetzungen eingeschränkt werden kann. Dafür sei ein Hinweis erforderlich, z.B. in Form eines Sternchenhinweises, welcher ähnlich hervorgehoben sein müsse wie die Hauptwerbebotschaft. Anderenfalls könne vom Verbraucher nicht erwartet werden, dass er erkenne, dass die Hauptbotschaft nur unter bestimmten Voraussetzungen gelte bzw. doch noch Zusatzkosten entstehen könnten. Vorliegend habe die streitgegenständliche Werbung für eine „All Net Flat“ eines Telefonanbieters diese Anforderungen nicht eingehalten. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 22. Februar 2016

    LG Köln, Urteil vom 13.01.2016, Az. 84 O 174/15 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Köln hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren entschieden, dass die Angabe von unverbindlichen Preisempfehlungen und Unterschreitung derselben irreführend ist, wenn der Anbieter eines Produkts dieses exklusiv vertreibt. In diesem Fall sei die sog. „UVP“ ein Mondpreis, der  nie wirklich gefordert worden sei und das nunmehrige Angebot besonders günstig erscheinen lasse solle. Damit würden Verbraucher getäuscht, so dass ein wettbewerbswidriges Handeln anzunehmen sei.

  • veröffentlicht am 16. Februar 2016

    LG Ulm, Anerkenntnis-Urteil vom 28.01.2016, Az. 10 O 119/15
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Ulm hat im Wege des Anerkenntnis-Urteils eine Drogeriemarktkette verurteilt, zukünftig keine irreführende Gutscheinwerbung, welche die genauen Bedingungen der Gutschein-Einlösung nicht angibt, zu betreiben. Vorliegend war in der Werbung eines Gutscheins für eine Gratis-Handcreme angegeben: „Einfach Coupon ausschneiden und an der Kasse vorlegen. Nur solange der Vorrat reicht. Keine Barauszahlung möglich. Nicht mit anderen Aktionen kombinierbar“. Beim Versuch der Einlösung wurden Kunden jedoch darüber informiert, dass dies nur möglich sei, wenn sie weitere Produkte desselben Herstellers erwerben würden. Dieses Vorgehen wurde durch die Wettbewerbszentrale beanstandet, da Kunden über wesentliche Bedingungen nicht aufgeklärt worden seien. Die Drogeriemarktkette erkannte die Klage an.

  • veröffentlicht am 15. Februar 2016

    OLG Rostock, Beschluss vom 10.06.2015, Az. 2 W 8/15
    § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, § 315 Abs. 3 BGB; § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F., § 12 Abs. 2 UWG

    Das OLG Rostock hat entschieden, dass eine Preisanpassungsklausel in einem Stromlieferungsvertrag irreführend und daher unwirksam ist, wenn ein gleichzeitiger Hinweis auf die Möglichkeit gerichtlicher Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB unterbleibt. Es fehle an der erforderlichen Transparenz, wenn der Kunde möglicherweise nicht erkenne, dass er ein bestimmtes, ihm zustehendes Recht (z.B. gerichtliche Kontrolle) gegenüber dem Verwender geltend machen und durchsetzen könne. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 11. Februar 2016

    KG Berlin, Urteil vom 22.07.2015, Az. 5 U 46/14
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F.; § 11 Abs. 1 LFGB, § 12 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 – 3 LFGB a.F.; Art. 7 EUV 1169/2011; EGV 1924/2006

    Das KG Berlin hat in diesem umfangreichen Urteil eine ganze Reihe von gesundheits- und krankheitsbezogenen Angaben in Bezug auf ein Nahrungsergänzungsmittel „DarmAktiv“ als unzulässig erklärt. Unter anderem betraf dies Angaben wie „Verwandeln Sie Ihren Körper in eine Fettverbrennungsmaschine!“, „Schützen Sie sich gegen tägliche Gifte und Belastungen“ oder „Bengalischer Pfeffer wärmt sanft die Darmschleimhaut und optimiert die Nährstoffverwertung“. Mehr als 60 Aussagen wurden untersagt, weil sie unzulässig die Linderung von Krankheitserscheinungen versprachen oder gesundheitsbezogene Angaben tätigten, ohne dass diese entweder zugelassen oder nachgewiesen waren. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 9. Februar 2016

    LG Karlsruhe, Urteil vom 23.12.2015, Az. 15 O 12/15 KfH
    § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG; § 2 Abs. 1 S. 1 PAngV

    Das LG Karlsruhe hat entschieden, dass Preisangaben in einem Onlineshop irreführend sind, wenn mit einer Rabattierung gegenüber gestrichenen Preisen geworben wird, wenn erst nach Anklicken eines Sternchenhinweises auf einer Unterseite erläutert wird, dass die gestrichenen Preise nur bei Selbstabholung ab Lager gelten würden. Zum einen sei es für den Kunden nicht zumutbar, erst mehrere Seiten durchzulaufen, um zu erfahren, worum es sich bei dem gestrichenen Preis handele, zum anderen sei vorliegend davon auszugehen, dass der gestrichene Preis nie ernsthaft gefordert worden sei. Hinsichtlich der Angabe von Grundpreisen müssten diese immer auf derselben Seite dargestellt werden wie der Gesamt-Verkaufspreis. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 3. Februar 2016

    LG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2015, Az. 12 O 348/14
    § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Bewerbung eines Möbelstücks unter Angabe einer falschen Holzsorte irreführend und damit wettbewerbswidrig ist. Das Material eines Möbelstücks sei ein wesentliches Merkmal, insbesondere bei Gartenmöbeln, welche der Witterung ausgesetzt seien. Dass der Verkäufer die Materialangabe vom Hersteller übernommen habe, räume einen Verstoß nicht aus. Der Werbende habe die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen und sich in Fällen wie dem vorliegenden, in dem eine Kenntnis des Herstellers im Hinblick auf das Material nicht selbsterklärend sei, zumindest darüber zu informieren, woher der Hersteller sein Wissen beziehe. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 1. Februar 2016

    LG Potsdam, Urteil vom 20.05.2015, Az. 52 O 136/13
    § 5 UWG

    Das LG Potsdam hat entschieden, dass die Werbung für einen Bluttest zur Abklärung von Nahrungsmittelintoleranzen irreführend ist, wenn kein ausreichender wissenschaftlicher Nachweis existiert, dass dieser Test tatsächlich verwertbare Ergebnisse erbringen kann. Es handele sich zwar nicht um eine Werbung für Heil- oder Arzneimittel, der Test könne aber mittelbare Auswirkungen auf die Gesundheit haben, wenn auf Grund des Testergebnisses bestimmte Lebensmittel oder Stoffe gemieden würden. Dies könne sogar zu Mangel- oder Fehlernährung der getesteten Personen führen, die auf das Ergebnis vertrauten. Einen gesicherten wissenschaftlichen Nachweis für die Validität dieses Tests habe die Beklagte nicht erbringen können. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 27. Januar 2016

    OLG Hamburg, Beschluss vom 23.07.2015, Az. 3 U 151/14
    § 8 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 UWG, § 2 Nr. 1 UWG, § 3 UWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass für die Beurteilung, ob ein Teilnehmer an einer öffentlichen Ausschreibung irreführende Angaben gemacht hat, es allein auf das Verständnis der ausschreibenden Behörde ankommt, da das Angebot allein an diese gerichtet sei. Vorliegend hatte die Beklagte jedoch dargelegt, dass es der ausschreibenden Behörde nicht primär darauf ankam, ob ein holzverarbeitender Betrieb gemäß FSC oder PEFC zertifiziert sei, sondern dass zertifizierte Produkte verwendet werden. Damit liege in der Teilnahme an der Ausschreibung keine Irreführung darüber, dass der Betrieb selbst zertifiziert sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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