Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Amberg: Falsche Gewichtsangaben bei Lebensmitteln sind irreführendveröffentlicht am 4. Dezember 2012
LG Amberg, Urteil vom 12.11.2012, Az. 41 HK O 116/12
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWGDas LG Amberg hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale (hier) entschieden, dass die Werbung eines Lebensmitteldiscounter für Hähnchen-Innenfilets in der 400-g-Packung zum günstigeren Endpreis von 2,69 EUR wettbewerbswidrig ist, wenn die Packungsgröße tatsächlich nur 350 g beträgt. Das Gericht stellte folgerichtig fest, dass 350 g weniger als 400 g seien und daher der Verbraucher durch die Werbung in die Irre geführt werde. Der in der Werbung korrekt angegebene Grundpreis, mit Hilfe dessen hätte errechnet werden können, dass die Verpackungsgröße lediglich 350 g betrage, könne diese Irreführung nicht aufheben, da dies nicht auf den ersten Blick erkennbar sei und der Verbraucher eher von einem falsch angegebenen Grundpreis ausgehen werde.