Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- Filesharing: Joel Tenenbaum muss nur noch 67.500 US-Dollar Geldstrafe für den Upload von 30 Musiktiteln zahlenveröffentlicht am 11. Juli 2010
Joel Tenenbaum, ein Filesharer, der 2004 dreißig Musikstücke über das Netzwerk Kazaa öffentlich zugänglich gemacht hatte, ist in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von 67.500 US-Dollar verurteilt worden. Tenenbaum war in erster Instanz noch zu einer Strafe von 675.000 US-Dollar verurteilt worden, was das Berufungsgericht aber nunmehr für „völlig unverhältnismäßig“ hielt. Hohe Geldstrafen für Filesharing haben in den USA Tradition.
- Filesharing: Sollte man einen berühmten Rechtsanwalt mandatieren, um höhere Erfolgsaussichten zu haben?veröffentlicht am 10. Dezember 2009
Joel Tenenbaum – nicht verwandt oder verschwägert mit Royal Tenenbaum, obwohl nun wahrscheinlich gleichermaßen dem Herzinfarkt nahe (JavaScript-Link: Royal) – ist als Filesharer bereits heute in die Geschichte eingegangen. Für den Upload von 30 Musiktiteln über das P2P-Netzwerk Kazaa soll er qua Verdikt 675.000 US-Dollar zahlen. Das ist jetzt eine ganze Menge Geld. Wenig geholfen hat ihm die pro bono-Hilfe des Harvard University Jura-Professors und Gründers des Berkman Centers for Internet & Society, Charles Nesson nebst studentischem Team. Die vorsitzende Richterin Gertner fand die Arbeitsweise des Meisters des Rechts mehr oder weniger unbefriedigend: „Defense counsel repeatedly missed deadlines, ignored rules, engaged in litigation over conduct that was plainly illegal (namely, the right to tape counsel and the Court without consent), and even went so far as to post the illegal recordings on the web. ... Indeed, defendant’s papers, submitted little more than a week before trial was to begin, can only be described as perfunctory.“ (JavaScript-Links: Copyrights & Campaigns; heise). (mehr …)