Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Köln: Selbstbezeichnung als „Dr. …“ ist ein erheblicher Wettbewerbsverstoß, wenn der Betreffende in der Slowakei „nur“ den akademische Grad „doktor práv (JUDr.)“ erworben hatveröffentlicht am 3. März 2011
OLG Köln, Urteil vom 08.10.2010, Az. 6 U 109/10
§§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 1 und 2 Nr. 3, 8 Abs. 1 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Führung eines Doktortitels einen erheblichen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn der Betreffende in der Slowakei „nur“ den akademische Grad „doktor práv (JUDr.)“ erworben hat. Zitat: „Der Adressat eines solchen Schreibens nimmt an, dass der Beklagte über den von einer deutschen juristischen Fakultät verliehenen akademischen Grad eines Doktors der Rechte oder über eine gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation verfügt. Dies mag aus heutiger Sicht unter Umständen auch bei der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation zugeordneten Doktorgraden der Fall sein, die in anderen Staaten der Europäischen Union erworben wurden. (mehr …)