Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Frankfurt a.M.: Versand von Filmen und Videospielen ohne Jugendfreigabe ist ohne Alterskontrolle wettbewerbswidrigveröffentlicht am 14. Oktober 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.08.2014, Az. 6 U 54/14
§ 1 Abs. 4 JuSchG, § 12 Abs. 3 JuSchG; § 4 Nr. 11 UWG
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Versand von Filmen und Videospielen, für welche keine Jugendfreigabe vorliegt, wettbewerbswidrig ist, wenn keine Alterskontrolle erfolgt und die notwendige Kennzeichnung auf der Vorderseite des Covers bzw. der Cellophanhülle fehlt. Dass eine Bestellung von einem gewerblichen Konto erfolge, sei kein ausreichender Hinweis für den Händler, dass die Bestellung nicht von einem Jugendlichen erfolge und schließe die Pflicht zur Altersverifikation nicht aus. Zum Volltext der Entscheidung: