Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Berlin: Zu der Rechtsfrage, wann ein Buchtitel Markenrechtsschutz genießt oder rein beschreibend istveröffentlicht am 30. Oktober 2008
LG Berlin, Urteil vom 14.02.2008, Az. 52 O 416/07
§§ 5 Abs. 3, 15 MarkenGDas LG Berlin hatte über die Frage zu entscheiden, ob der für ein Buch gewählte Titel „Internetrecht“ unter markenrechtlichen Gesichtspunkten Schutz genießt. Dies wurde abgelehnt. Dem Titel des Lehrbuchs „Internetrecht“ komme angesichts seines rein beschreibenden Sinngehaltes keine Unterscheidungskraft zu, zudem liege auch keine Verwechslungsfähigkeit mit dem unter dem Titel „Internetrecht“ herausgegebenen „juris Praxiskommentar“ mit dem Titel „Internetrecht“ vor.