Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Über ein laufendes Strafverfahren darf grundsätzlich berichtet werden, wenn der berichtete Sachverhalt aus einer öffentlichen Hauptverhandlung stammt / Kachelmann vs. Bildveröffentlicht am 21. März 2013
BGH, Urteil vom 19.03.2013, Az. VI ZR 93/12 und Beschlüsse vom 19.03.2013, Az. VI ZR 106/12, Az. VI ZR 107/12, Az. VI ZR 108/12
§ 823 BGB, § 1004 BGBDer BGH hat zu Lasten des Fernsehmoderators und Journalisten Jörg Kachelmann entschieden, dass auf dem Internetportal www.bild.de über ein laufendes Strafverfahren (welches für Kachelmann mit einem Freispruch endete) berichtet werden darf. Nach Verlesung des Protokolls über seine haftrichterliche Vernehmung in der öffentlichen Hauptverhandlung sei eine aktuelle Prozessberichterstattung unter Einbeziehung der beanstandeten Äußerungen, die zuvor noch rechtswidrig gewesen sei, zulässig geworden. Infolgedessen sei die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr entfallen. Zur Pressemitteilung Nr. 46/2013 des BGH: (mehr …)
- LG Berlin: Jörg Kachelmann darf in Bezug auf Anhänger der Chemtrails-Theorie behaupten, man habe es bei der Bürgerinitiative mit Verrückten und Neonazis zu tunveröffentlicht am 30. März 2012
LG Berlin, Urteil vom 28.03.2012, Az. 22 O 376/11
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas LG Berlin hat entschieden, dass Jörg Kachelmanns Bezeichnung der Bürgerinitiative „Sauberer Himmel“, die in den Kondensstreifen von Flugzeugen giftige Gase („Chemtrails“) zu erkennen glaubt, als Verrückte und Neonazis, nicht geltendes Recht verletzt. In seinem Antwortschreiben auf eine E-Mail der Initiative habe dieser sich nur ganz allgemein über die Bewegung geäußert und seinen Standpunkt recht drastisch, aber eben nicht rechtswidrig dargelegt. Die Bezeichnung „verrückt“ sei im umgangssprachlichen Sinne gemeint gewesen und habe nicht bedeutet, dass alle Mitglieder der Bürgerinitiative im pathologischen Sinne krank seien. Im Übrigen habe Kachelmann mit seiner Erklärung nicht alle Anhänger der Theorie als Neonazis bezeichnet. Kachelmanns Anwalt habe auch glaubhaft gemacht, dass dass es Anhänger der Chemtrail-Theorie auch im rechten Lager gebe. Im Übrigen sei fraglich, ob in der Bezeichnung als Nazi heute noch überhaupt eine Prangerwirkung liege, da dieser Begriff heute inflationär verwendet werde. Bürgeranwalt Dominik Storr will Berufung einlegen. Was wir davon halten? (mehr …)
- LG Berlin: Kachelmann ist kein „verfickter Wetterfrosch“ / 10.000,00 EUR Schmerzensgeldveröffentlicht am 9. Dezember 2011
LG Berlin, Urteil vom 15.11.2011, Az. 27 O 393/11
§ 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GGDas LG Berlin hat entschieden, dass dem Wetter-Moderator Jörg Kachelmann ein Schmerzensgeld von 10.000,00 EUR zusteht, nachdem ihn der selbsternannte „King of Rap“ Savas Yurderi (alias Kool Savas) bei öffentlichen Auftritten u.a. als „Arschloch“, „verfickter Wetterfrosch“, „Idiot“ oder „Bastard“ bezeichnet hatte. SPON (hier) berichtet, dass Konzertbesucher Mitschnitte der Auftritte ins Internet gestellt hätten und Kachelmann auch auf der Homepage von „Kool Savas“ als „Arrrrrrrrschloch“ bezeichnet worden sei. Der Volltext der Entscheidung findet sich bei openjur.de (hier).