Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BPatG: Kein Markenschutz für „Kaffeerösterei Freiburg“veröffentlicht am 1. November 2010
BPatG, Urteil vom 19.10.2010, Az. 25 W (pat) 200/09
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass dem Kennzeichen „Kaffeerösterei Freiburg“ der Markenschutz wegen Bestehens absoluter Schutzhindernisse zu versagen ist. Da der die Markeneintragung Begehrende vor dem Bundespatentgericht eine Begründung seiner Beschwerde unterließ, fragt man sich schon, was mit der Anrufung des Senats gedacht war. Zum Volltext der Entscheidung:
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