Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- AG München: Keine Erstattung von Anwaltskosten, wenn Einschaltung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich warveröffentlicht am 31. August 2011
AG München, Urteil vom 15.07.2011, Az. 133 C 7736/11 – rechtskräftig
§ 281 BGB, § 286 Abs. 1 Nr. 2 BGBDas AG München hat entschieden, dass ein Verbraucher, der von seiner Versicherung eine für einen bestimmten Kalendertag vereinbarte Auszahlung einer Versicherungsleistung nicht erhält, zwar einen Rechtsanwalt mit der Einforderung der Leistung beauftragen, aber dann nicht dessen Kosten erstattet verlangen kann. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Aus der Pressemitteilung 40/11 des Amtsgerichtes München vom 29.08.2011: (mehr …)