IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 9. September 2009

    Eine Kampagne der Agentur für Kommunikation das comitee sorgt derzeit für zweifelhafte Furore. Auf einem auf YouTube und anderenorts veröffentlichten Video ist in schemenhaft verklärten Beischlafszenen Adolf Hitler beim unverhüteten Coitus zu erkennen. Saddam und Stalin statten ebenfalls vergleichbare Szenen aus.  (Link: Aids). Das Bewegtbild schließt jeweils mit der Erklärung „Aids ist ein Massenmörder.“ Die Kampagne hat nun  u.a. die Deutsche Aids-Hilfe (DAH) auf den Plan gerufen; YouTube hat das Video inzwischen gesperrt (Link:  YouTube). Sie bezeichnete den Spot als „geschmacklos und kontraproduktiv für die Prävention“. Mit Schockwerbung erreiche man keine Verhaltensänderung. (JavaScript- Link: W&V). Was wir davon halten? Das Thema wird zumindest wieder diskutiert. Im Übrigen aber werden hier aus Anwaltssicht die völlig falschen Fragen gestellt. Die richtigen Fragen lauten: Kann eine Person oder ein Unternehmen die Verletzung von Urheberrechten am Abbild des Adolfs geltend machen? Soll und ggf. darf hier angedeutet werden, dass Hitler AIDS hatte? Und wenn wir schon einmal dabei sind: Ist eBays gelber Bewertungsstern ein Judenstern? (Link: Bewertungsstern).

  • veröffentlicht am 25. Mai 2009

    Designstudent Alexander Lehmann fertigte als Abschlussarbeit im Fach Virtual Design an der Fachhochschule Kaiserslautern ein Video, dass sich des Tons und des Logos der Kampagne „Du bist Deutschland“ (JavaScript-Link: DbD) bediente und nannte es „Du bist Terrorist“. Inhaltlich setzt sich das Video kritisch mit aktuellen sicherheitspolitischen Maßnahmen der Bundesrepublik auseinander. Dies rief wohl die für die Kampange „Du bist Deutschland“ verantwortliche Agentur kempertrautmann (JavaScript-Link: kempertrautmann) auf den Plan, welche dem Vernehmen nach (die Abmahnung liegt uns nicht vor) Unterlassung verlangte, anderenfalls sie kurzfristig weitergehende rechtliche Schritte zu beschreiten habe (JavaScript-Link: Lehmann). Die Agentur sehe, so Lehmann, ihre Rechte an der Wort-/Bildmarke „Du bist Deutschland“ (DPMA Reg.Nr. 305265601) verletzt, aber auch Persönlichkeitsrechte der in dem Originalvideo gezeigten Kinder. Die Abmahnung schlug binnen weniger Tage größere Wellen in den Windungen des Internets (JavaScript-Link: Lehmann), kam auch bei den Online-Diensten von Tageszeitungen wie der Zeit an (JavaScript-Link: Zeit) und soll schließlich zu einem Telefonat der Kontrahenten geführt haben, in dem sich kempertrautmann damit zufrieden gab, dass nunmehr lediglich die Persönlichkeitsrechte der Kinder zu wahren seien, was Lehmann prompt zusagte. (mehr …)

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