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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. Juli 2010

    OLG Hamm, Urteil vom 02.03.2010, Az. 4 U 208/09
    §§
    3; 4 Nr. 11; 5 UWG; § 312 c BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung durch die
    Voranstellung eines Kaufs auf Probe undeutlich werden kann, insbesondere, wenn beide Regelungen kommentarlos nebeneinander stehen. Für den Kunden werde so nicht deutlich genug, dass die in den beiden Regelungen genannten Lösungsfristen von jeweils 14 Tagen hintereinander geschaltet seien. Zum Volltext der Entscheidung:
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