Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG München: Zur Auslegung von Zusatz-Boni („1000 EUR bei Kauf innerhalb von 3 Tagen“) bei Internetangebotenveröffentlicht am 2. Februar 2011
AG München, Urteil vom 10.09.2010, Az. 271 C 20092/10
§ 133 BGBDas AG München hat entschieden, dass es bei Angebot eines zusätzlichen Vorteils bei Verkauf einer Ware auf einer Auktionsplattform auf die Auslegung dieses Angebots nach dem Horizont des Empfängers ankomme. Der Beklagte hatte über die Plattform „mobile.de“ ein Auto zum Verkauf angeboten und dazu inseriert: „Kauf innerhalb den ersten 3 Tagen gibts noch 1.000,00 Euro in BAR von mir!“. Acht Tage nach Einstellung dieses Angebots hatte der Kläger eine Kaufvertrag über das Fahrzeug geschlossen und forderte nunmehr 1.000,00 EUR, da er den Kaufvertrag 3 Tage nach seiner Kenntnisnahme des Angebots geschlossen habe. Dieser – durchaus eigenwilligen – Rechtsansicht folgte das AG München jedoch nicht. Nach Auslegung des Angebots des Beklagten sei eindeutig, dass die 3-Tages-Frist sich nach dem Einstellungsdatum des Angebots richte und nicht nach einer individuellen Kenntnisnahme durch einen potentiellen Käufer. Letztere sei für den Anbieter auch kaum überprüfbar. Das Gericht empfahl dem Beklagten jedoch, z. B. durch die konkrete Angabe des Einstelldatums im Anzeigentext und Bezugnahme hierauf, Missverständnisse zukünftig zu vermeiden. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG München: Ein Verbraucher darf nicht ohne Weiteres bei mangelhafter Ware vom Kaufvertrag zurücktretenveröffentlicht am 3. September 2010
AG München vom 24.02.2010, AZ 233 C 30299/09
§§ 437 Nr. 2; 440 BGBDas AG München hat entschieden, dass ein Käufer erst dann vom Kaufvertrag zurücktreten darf, wenn er dem Verkäufer die Möglichkeit eingeräumt hat, die mangelbehaftete Sache nachzubessern. Im November 2008 bestellte der spätere Kläger bei einem Computerhersteller einen Laptop. Als er ihn geliefert bekam, stellte er einige Mängel fest. Das Soundsystem war zu leise und mit Nebengeräuschen behaftet. Die Leistung des Akkus war zu gering. Als der Kunde diese Mängel anzeigte, wurde er aufgefordert, eine installierte Diagnose zu starten und sich anschließend mit dem Ergebnis wieder zu melden. Der Kunde teilte mit, dass jetzt noch weitere Mängel aufgetreten seien. So sei der interne Lautsprecher ausgefallen, die WLAN-Karte funktioniere nicht. (mehr …)
- AG Meldorf: Kein Anspruch auf Rückzahlung der Umsatzsteuer, wenn Verkäufer diese unberechtigt ausweistveröffentlicht am 18. Juli 2010
AG Meldorf, Beschluss vom 08.09.2009, Az. 83 C 767/09
§ 280 BGB; § 19 UStGDas AG Meldorf hat entschieden, dass ein Käufer von dem Verkäufer nicht Erstattung der zu Unrecht ausgewiesenen Umsatzsteuer verlangen kann, insbesondere nicht aus § 280 BGB. Wenn der Beklagte in seiner Rechnung zu Unrecht Umsatzsteuer ausgewiesen habe, könne darin zwar die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht liegen. Die Klägerin könne aufgrund dessen aber nur verlangen, so gestellt zu werden, wie wenn die Rechnung ordnungsgemäß ausgestellt worden wäre. Da die Klägerin in diesem Fall ebenfalls 8.000,00 EUR (brutto wie netto) hätte zahlen müssen, sei ihr ein Schaden nicht entstanden. (mehr …)
- AG Frankfurt a.M.: Eltern haften für Ihre Kinder – jedenfalls bei eBayveröffentlicht am 5. Februar 2010
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.01.2010, Az. 32 C 2689/09-48
Das AG Frankfurt hat entschieden, dass die Eltern für Einkäufe ihrer minderjährigen Kinder bei eBay, die ohne ihre Zustimmung oder ihr Wissen erfolgten, aufkommen müssen. Im entschiedenen Fall hatte ein Minderjähriger trotz Verbots der Internetnutzung ein Mobiltelefon für ca. 400,00 EUR ersteigert. Der Vater, der Inhaber des benutzten eBay-Accounts war, wurde zur Zahlung des Kaufpreises verurteilt. Die AGB der Internetauktionsplattform eBay hielten die Kunden eigens dazu an, ihr Passwort geheim zu halten und den Zugang zum Mitgliedskonto zu überwachen. Bei Nichteinhaltung seien die Konteninhaber zur Haftung heranzuziehen.
- AG Köln: Käufer kann bei Vertragsrücktritt nicht ohne Weiteres an seinem Wohnsitz auf Rückzahlung des Kaufpreises klagenveröffentlicht am 31. Dezember 2009
AG Köln, Urteil vom 05.11.2009, Az. 137 C 304/09
§ 269 Abs. 1 BGB; § 29 Abs. 1 ZPODas AG Köln hat in diesem Fall seine örtliche Zuständigkeit für die Klage eines Käufers auf Rückzahlung des Kaufpreises aus einem Fernabsatzvertrag verneint. Es war u.a. die Abholung eines Pkw beim Verkäufer vereinbart, welcher später als mangelbehaftet beanstandet wurde. Auf die Weigerung des Verkäufers, den Kaufpreis zurückzuzahlen, klagte der Käufer an seinem Wohnsitz. Dem trat das Amtsgericht entgegen: Weder sei als Ort für die Verpflichtung zur Rückzahlung des Kaufpreises nach Rücktritt oder als Schadensersatzleistung der Wohnsitz des Klägers vereinbart worden noch ergebe sich ein solcher Erfüllungsort aus den Umständen, insbesondere der Natur des Schuldverhältnisses. (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Beim Adressdatenkauf mit angeblicher Werbeeinwilligung ist Werbeeinwilligung grundsätzlich zu prüfenveröffentlicht am 2. Dezember 2009
OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.11.2009, Az. I-20 U 137/09
§§ 3 Abs.1, 7 Abs. 2 Nr. 3; 8 Abs. 1 UWGDas OLG Düsseldorf hat darauf hingewiesen, dass ein Unternehmen, das Adressdaten erwirbt, um an diese Werbung zu versenden, gehalten ist, die vom Verkäufer ausgesprochene Versicherung, die notwendigen Einwilligungen der Adressaten zuvor erworben zu haben, zu überprüfen hat. Derartige Überprüfungsversuche seien indes nicht einmal stichprobenartig erkennbar. Der Antragsgegner habe sich offenbar mit einer allgemein gehaltenen Zusicherung des Veräußerers begnügt. Das reiche nicht aus. (mehr …)
- EBAY: Ich kauf mir mal eine positive Bewertung?veröffentlicht am 18. November 2009
Angesichts der gesteigerten Bemühungen seitens eBay, die gleichnamige Internethandelsplattform kundensicherer zu machen, mag diese Meldung übel aufstoßen. So soll einer Studie der Universität von Rom Tor Vergata zu dem Ergebnis gekommen sein, dass zahlreiche skrupellose Anbieter sich ihren guten Ruf auf der Auktionsplattform erkauften. In diversen Feldexperimenten hätten die Forscher nachweisen können, dass Verkäufer bestimmte Kontingente qualitätsarmer Produkte zu Niedrigstpreisen zum Sofortkauf anböten, um so möglichst schnell zahlreiche positive Bewertungen zu erhalten. Sobald das Feedback stimme, würden dann gezielt hochpreisige Produkte verkauft. Viele eBay-Verkäufer versuchten überdies auch, große Mengen an virtuellen Gütern an Komplizen zu verkaufen, um damit das positive Feedback nach oben zu treiben (JavaScript-Link: Pressetext).
- OLG München: Gekaufte E-Mail-Adressen sind zu bezahlen, wenn Rechtswidrigkeit der Datengewinnung bekannt und kein „Double-Opt-in“ vereinbart warveröffentlicht am 30. Oktober 2009
OLG München, Urteil vom 08.10.2009, Az. 23 U 1818/09
§§ 346; 433; § 634; § 640 Abs. 2 BGBDas OLG München hat darauf hingewiesen, dass E-Mail-Adressen, die zu Werbezwecken eingekauft werden, und bei denen die Rechtswidrigkeit der Adressgewinnung (hier: in Folge eines Internetgewinnspiels) bekannt ist, bezahlt werden müssen. Die Klägerin verlangte die Bezahlung von etwa 180.000 E-Mail-Adressen gemäß einem zwischen den Parteien im November 2007 geschlossenen Vertrag. Im Berufungsverfahren begehrte die Beklagte, die in dieser Instanz auch den Rücktritt erklärt hatte, Klageabweisung, hilfsweise die Verurteilung nur zur Zahlung Zug-um-Zug gegen Übergabe beweiskräftig dokumentierter Einwilligungen. Die Adressen seien mangelhaft, da sie nicht im Double-Opt-ln-Verfahren generiert worden seien, eine zu geringe Konversionsrate gehabt hätten und zum Teil erfunden seien. Die Berufung wies der Senat zurück. (mehr …)
- BGH: Bei einem Rücktritt hat der Verkäufer noch Anspruch auf Wertersatzveröffentlicht am 21. September 2009
BGH, Urteil vom 16.09.2009, Az. VIII ZR 243/08
§ 346 BGBDer BGH teilt in einer aktuellen Pressemitteilung mit, dass bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag vom Käufer Wertersatz für die Nutzung der gekauften Sache zu leisten ist (Link: Pressemitteilung). Dem Verkäufer einer Sache stehe auch bei einem Verkauf an einen Verbraucher (sog. „Verbrauchsgüterkauf“) ein Anspruch auf den Ersatz der Gebrauchsvorsteile zu, die dem Käufer während der Nutzungszeit entstanden sind. Im entschiedenen Fall hatte die Käuferin eines Gebrauchtwagens eine Strecke von 36.000 Kilometern zurückgelegt, bevor sie wegen Mängeln des Fahrzeugs vom Kaufvertrag zurücktrat. Bei der Rückabwicklung des Vertrags habe die Käuferin den ihr durch die Fahrleistung entstandenen Vorteil in Geld auszugleichen, also Wertersatz zu leisten. Anders liegt die Sachlage, wenn eine mangelhafte Ware gegen eine neue Ware ausgetauscht wird: Hier darf der Verkäufer nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs keinen Wertersatz für die Nutzung der zuerst gelieferten Ware verlangen, da der Käufer damit möglicherweise von der Geltendmachung seiner Rechte abgehalten werden könne (Link: EuGH).
- OLG Bamberg: Rücktrittsrecht des Käufers nach 13 Monaten Möbel-Gestankveröffentlicht am 3. September 2009
OLG Bamberg, Beschluss vom 07.08.2009, Az. 6 U 30/09
§§ 437, 440 BGBDas OLG Bamberg hat entschieden, dass der Käufer einer Schlafzimmereinrichtung auch nach 13 Monaten bei voller Kostenerstattung vom Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn die Möbel einen unangenehmen Chemikaliengeruch verströmen. Dabei sei es nach Auffassung des Gerichts ohne Belang, ob Grenzwerte für die geruchsverursachenden flüchtigen organischen Verbindungen überschritten worden seien oder ob Gesundheitsschäden durch die Stoffe verursacht werden könnten. Allein die Tatsache des Geruchs an sich stelle einen Mangel dar und berechtige bei erfolglosen Behebungsversuchen zum Rücktritt. Der Käufer dürfe bei solchen Möbeln erwarten, dass sie geruchsneutral seien oder ein vorhandener Geruch sich jedenfalls kurz nach dem Aufstellen verflüchtige.