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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 7. April 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 31.03.2010, Az. I ZR 75/08
    §§ 3; 4 Nr. 11 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass eine Werbung mit der Angabe „Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer“ Verbraucher auch dann nicht in unangemessener und unsachlicher Weise im Sinne von §§ 3 und 4 Nr. 1 UWG bei ihrer Kaufentscheidung beeinflusst, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabattes erscheint. Die Klägerin hatte die Werbung als wettbewerbswidrig beanstandet, weil die Preisvergünstigung nur am Tag des Erscheinens der Werbung gewährt worden sei, mit der Folge, dass jedenfalls berufstätigen Verbrauchern ein Preisvergleich aufgrund des von der Werbung erzeugten Zeitdrucks nicht mehr möglich gewesen sei. Dem folgte der BGH nicht. (mehr …)

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