Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Düsseldorf: Verstoß gegen Unterlassungsverpflichtung bezüglich der Nutzung eines Kennzeichens auch bei durch Dritten vorgenommene Einträge bei Google Mapsveröffentlicht am 26. Oktober 2011
LG Düsseldorf, Urteil vom 16.09.2011, Az. 38 O 7/11
§ 14 MarkenGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Unterlassungsverpflichtung, ein bestimmtes Kennzeichen in Zukunft nicht mehr zu benutzen, auch Einträge bei Google Maps betrifft, die ohne Wissen der Unterlassungsschuldnerin vorgenommen wurden. Nach Abgabe der Unterlassungserklärung sei die Klägerin verpflichtet gewesen, alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, um die Verwendung des geschützten Zeichens in Zusammenhang mit ihrem Unternehmen zu unterbinden. Auch bereits bestehende Störungen seien zu beseitigen gewesen. Darunter falle auch die – von wem auch immer veranlasste – Aufnahme in das Google Maps Programm. Im Zweifel hätte die Unterlassungsschuldnerin sich an Google zur Beseitung der Störung wenden müssen. Zum Volltext der Entscheidung: