Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Düsseldorf: Werbung für Therapie eines „KISS“- bzw. „KIDD“-Syndroms ist unlauterveröffentlicht am 21. August 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2013, Az. I-20 U 107/13
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 3 Nr. 1 HWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Bewerbung eines Therapieangebots für Kinder, die unter einem sog. „KISS“- bzw. „KIDD“-Syndrom leiden, irreführend und daher unlauter ist. Die im Urteilstenor wiedergegebene Werbung eines Physiotherapeuten, welche eine Symptomatik sowie einen Therapieerfolg an seinem eigenen Kind beschreibt, sei nicht durch wissenschaftliche Erkenntnisse untermauert, so dass eine unzulässige Wirksamkeitsaussage getroffen werde. Zum Volltext der Entscheidung: