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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. April 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAxel Gronen, Betreiber des Informationsportals wortfilter, berichtet über eine Vielzahl von Abmahnungen von einem Herrn Jörg Kindling. Auch uns liegt eine solche Abmahnung vom 03.04.2011 vor. Darin äußert Herr Kindling die Rechtsansicht, dass die Nutzung des Begriffs „Texas Holdem“ in Verbindung mit einem Poster, welches die Überschrift trägt „Texas Hold’em Pockerhands“ eine Markenverletzung darstelle. Herr Kindling bezieht sich auf die eingetragene Wortmarke „TEXAS HOLD’EM“ unter der DPMA-Registernummer 30711657, welche auf einen Herrn Joachim Wolf, Georg-Weerth-Str. 3, 07749 Jena eingetragen ist. (mehr …)

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