Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Die Werbung für eine „manuelle Therapie“ zur Behandlung eines „KISS-Syndroms“ ist mangels wissenschaftlicher Erkenntnis zu untersagenveröffentlicht am 14. August 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2015, Az. I-20 U 160/14
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Werbung eines Physiotherapeuten für eine sog. „manuelle Therapie“ zur Behandlung eines sog. „KISS-Syndroms“ bei Kindern zu unterlassen ist. Sie enthalte gesundheitsbezogene fachliche Aussagen, die jedoch nicht einer gesicherten wissenschaftlicher Erkenntnis entsprächen und daher unzulässig seien. Die fachliche Umstrittenheit des genannten Syndroms werde vom Antragsgegner nicht erwähnt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Werbung für Therapie eines „KISS“- bzw. „KIDD“-Syndroms ist unlauterveröffentlicht am 21. August 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2013, Az. I-20 U 107/13
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 3 Nr. 1 HWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Bewerbung eines Therapieangebots für Kinder, die unter einem sog. „KISS“- bzw. „KIDD“-Syndrom leiden, irreführend und daher unlauter ist. Die im Urteilstenor wiedergegebene Werbung eines Physiotherapeuten, welche eine Symptomatik sowie einen Therapieerfolg an seinem eigenen Kind beschreibt, sei nicht durch wissenschaftliche Erkenntnisse untermauert, so dass eine unzulässige Wirksamkeitsaussage getroffen werde. Zum Volltext der Entscheidung: