Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Klageschrift gegen einen im Ausland ansässigen Domain-Inhaber kann nicht dem deutschen Admin-C zugestellt werdenveröffentlicht am 8. April 2014
BGH, Beschluss vom 06.11.2013, Az. I ZB 48/13
§ 567 Abs. 1 ZPODer BGH hat entschieden, dass die Klageschrift in einer Streitigkeit um einen Domainnamen, welcher von einer im Ausland ansässigen Person geführt wird, nicht dem im Inland wohnenden Admin-C zugestellt werden kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)